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Was bedeutet «Windows of Opportunity»?

Meine naive Sicht

1965 war ich als Jugendlicher in Israel. Es war eine Zeit der unbegrenzten Sympathie für das tapfere und tüchtige jüdische Volk, das sich erfolgreich gegen seine feigen Gegner wehrte, wie man das damals empfand. Diese Sichtweise war mindestens in christlichen Kreisen verbreitet. Für Sozialisten kamen die Kibutzim hinzu, die Ideen wie Gemeineigentum usw. umgesetzt hatten. Kurz: die Begeisterung in der Schweiz und in unserer Reisegruppe, einem Chor und Orchester mit alten Instrumenten, war gross. Auch die Begeisterung der Zuhörer der vielen Konzerte in Israel war offensichtlich.

Es geschah öfter, dass einhellige Begeisterung meine Skepsis weckte. Jedenfalls beschäftigte ich mich nach der Reise während Jahren – eigentlich bis heute – mit diesem Nebeneinander und Ineinander von zwei Völkern in Palästina. Ich lernte den Bürgermeister eines palästinensisch-israelischen Städtchens und seine Schwierigkeiten kennen. Ich blieb im Briefkontakt mit einem Musikprofessor in Jerusalem. Ich las Artikel und Bücher wie dasjenige von Sari Nusseibeh, dem gebürtigen Jerusalemer Philosophen und Rektor der Al-Quds-Universität.

Anfangs beschäftigte mich die Frage, wer in diesem Konflikt im Recht sei. Denn ich glaubte damals, dass die Beantwortung der Frage nach der Rechtmässigkeit auch zur Lösung des Konflikts führen müsste. Mit anderen Worten: ich nahm genau die Haltung ein, die in Bezug auf die Ukraine derzeit in verschiedensten Foren diskutiert wird. Mit Heftigkeit wird heute auf die Verletzung des Völkerrechts durch Russland hingewiesen (und von niemandem bestritten), während andere mindestens eine Mitschuld, wenn nicht gar den Auslöser beim Westen, v.a. der USA sehen (siehe beispielsweise die Kommentare am Schluss). Die Ukraine selber beziehungsweise ihr Präsident wiederholt verständlicherweise immer wieder, dass die Auseinandersetzung erst beendet sei, wenn die rechtmässigen Grenzen von vor 2014 wieder hergestellt seien.

Für sehr viele Konflikte ist dieses Verhalten typisch. Weshalb soll man denn seine gerechten Ansprüche aufgeben? Und trotzdem werden Konflikte zwischen Staaten oder Volksgruppen kaum je dadurch beendet, dass altes Recht wiederhergestellt wird – man denke an Nordirland oder an den schweizerischen Jurakonflikt. Dies wird besonders dann gar nicht möglich sein, wenn seit Beginn der Grenzüberschreitungen viel Zeit vergangen ist. Denn in dieser Zeit sind (z.B. auf der Krim) ursprüngliche Bewohner ausgewandert und andere eingewandert. Altes Recht kann deshalb schnell zu neuem Unrecht werden. Konflikte werden nicht durch Sieg oder Niederlage gelöst, sondern durch Verhandlungen. Ende der Kriegshandlungen und Verhandlungen zur Forderung zu erheben, wie dies derzeit vehement geschieht, kann aber ebenso realitätsfremd sein, wie die Forderung, den Zustand der Rechtmässigkeit wieder herzustellen.

Vor diesem Hintergrund ist das konkrete Postulat zu sehen, das der Konfliktforscher Friedrich Glasl kürzlich in einem Interview formuliert hatte: Es gebe in jedem Konflikt «Windows of Oppotunity». Diese gelte es zu nutzen (siehe die beiden Interview-Passagen aus dem Interview am Schluss).

Vergangenheitsurteile bilden oder auf Zukunft Einfluss nehmen

Damit sind zwei ganz unterschiedliche Haltungen angedeutet: Recht-haben bezieht sich auf die Vergangenheit – dazu gehören auch die meisten Urteile in den Kommentarspalten. Handlungsoptionen, auch wenn sie nur wenig Erfolg versprechen, beziehen sich auf die Zukunft. Sie können den Automatismus der Konflikteskalation bremsen oder brechen. Während in den Kommentaren viele Urteile präsentiert werden (d.h. von Vergangenheit die Rede ist), sind Handlungsoptionen (Zukunft) selten ein Thema.

Was kann man sich unter einem solchen «Fenster» vorstellen? Ich erinnere daran, dass China Ende Februar einen Friedensplan präsentiert hat. Offensichtlich passte dieser Vorstoss in kein Framing. Ich kenne in der Schweiz kein einziges Medium, das inhaltlich darüber berichtet hatte. Sowohl NZZ wie Tagesanzeiger wie Radio/Fernsehen srf ebenso wie CH Media und Wochenzeitung WOZ liessen es bei einer Notiz bewenden, ohne auf den Inhalt des Vorstosses einzugehen, geschweige denn, diesen zu diskutieren. Klar kann man Vorstössen Chinas gegenüber a priori jede Menge Vorbehalte anbringen. Aber einen solchen Akt einer Weltmacht einfach nicht zur Kenntnis zu nehmen bzw. zur Kenntnis zu bringen, ist sicher keine Handlungsweise im Sinn einer Konfliktminderung (und auch ein Affront China gegenüber).

Das einzige mir bekannte Medium, das den chinesischen Vorstoss im Wortlaut wiedergab, war infosperber.ch. Der erste Absatz des chinesischen Vorstosses ist betitelt mit (übersetzt): «Respektierung der Souveränität aller Länder.» Von territorialer Unversehrtheit ist da die Rede. Selbstverständlich kann man die Bedeutung und die Motive eines solchen Textes hinterfragen. Dann fällt man wieder zurück in die eigene Urteilsbildung. Darum geht es aber nicht. Es würde darum gehen, dass die wichtigsten westlichen Staaten zusammen mit China und der UNO solche Postulate aufgreifen und mit Russland in Kontakt treten. Vielleicht sagen nun viele: Wahrscheinlichkeit des Scheiterns eines solchen Vorstosses ist mindestens 95%. Ich würde dann antworten: Vor dem Hintergrund eines zerstörerischen und tödlichen Konflikts ist es zynisch, eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 5% vorbeigehen zu lassen.

Auf eine solche Initiative («Respektierung der Souveränität») müssten sich ohnehin alle, die mit der Ukraine solidarisch sind, geradezu stürzen. Warum wird ein solches «Window of Opportunity» nicht geöffnet? Ohne mich dem US-Bashing oder entsprechenden Verschwörungserzählungen anschliessen zu wollen, kann ich nur die Erklärung finden: Eine solche Initiative passt schlicht nicht in die forcierte Polarisierung der USA gegenüber China. China als Friedensbotschafter? Kommt doch gar nicht in Frage. Und so lassen es unsere (US-solidarischen) Leitmedien bei einer kleinen Notiz bewenden und die Politiker treten schon gar nicht darauf ein.

Windows of Opportunity öffnen sich nicht alle Tage – aber oft unerwartet. Deshalb muss sich der Westen auf verschiedenste Möglichkeit vorbereiten, vor allem auch auf die Möglichkeit, sich im Hinblick auf denkbare Konfliktlösungen von den USA zu emanzipieren. Solche Vorbereitungen müsste vor allem auch die Schweiz treffen. Man kann beliebig lang über die Interpretation der Idee und der Praxis des Neutralitätsstatuts diskutieren. Auch diese Diskussionen werden eher vergangenheits- als zukunftsorientiert geführt. Es würde der Schweiz nicht schlecht anstehen, als Verfechter internationalen Rechts (Depositärstaat der Genfer Konvention) das chinesische Papier aufzugreifen und zu sagen: Genau das ist unser grundsätzliches Anliegen, die territoriale Unversehrtheit, die «Respektierung der Souveränität aller Länder.»

Zwei Passagen aus dem Interview mit Friedrich Glasl
dasgoetheanum.com/windows-of-opportunity-fenster-des-friedens

Tatsächlich sprechen viele Anzeichen dafür, dass die Fortsetzung des Krieges von Kiew, Moskau, Washington und Brüssel gewollt wird. Damit meine ich nicht die EU, sondern die Nato. Es wird keine Alternative in der Diplomatie gesucht, weil sich die kriegführenden Parteien festgelegt haben. Und doch gibt es immer wieder Möglichkeiten, aus der Kriegslogik in eine Friedenslogik zu kommen. Ich spreche immer wieder von ‹Windows of Opportunity›, die sich für kurze Zeit öffnen. Wenn man die nicht nutzt, dann geht dasFenster wieder zu, aber es öffnen sich neue! So wie zum Beispiel bei den Vereinbarungen, Getreide aus den ukrainischen Häfen zu verschiffen. Das hätte noch vielmehr genutzt werden können. Da waren die Interessen nicht so weit auseinander. Es gelang ein Miteinander, weil alle Interessen berücksichtigt wurden und nicht nur jene der Ukraine. Die UNO und die Türkei bzw. Erdogan haben da viel erreicht.

So gab es zum Wochenende vom 17./19. Februar auf der Münchener Sicherheitskonferenz die Ankündigung der chinesischen Regierung, am 24. Februar einen Plan zur Vermittlung vorzulegen. Der hatte sofort Kommentare maßgeblicher Politiker und Politikerinnen im Sinne der Kriegslogik zur Folge: «Das kann nichts Seriöses sein! Das ist hinterhältig und dient den Interessen Chinas und Russlands! China will damit nur in der Welt Unterstützergewinnen! Und wenn der Plan abgelehnt wird, gibt Moskau dem Westen die Schuld!» Das ist ein ‹Window of opportunity›, das genutzt werden muss, damit ein Ende des Krieges denkbar wird. Wichtig ist, dass es überhaupt zu Gesprächen kommt – man kann nicht Ergebnisse zur Bedingung machen.

Aus zwei Kommentaren zum Interview:

(Erster Kommentar): Wenn Sie, Herr Glasl, Kommunikationsforscher sind und tatsächlich geglaubt haben, die, naja, „Friedensinitiative“ aus China in diesen Tagen wäre substantiell ernst zu nehmen, dann kann ich mich nur wundern. China hat einen massiven Einfluss auf Russland, wenn die gewollt hätten, das Frieden ist, hätten die doch auch schon vor 11, 5, oder 3 Monaten etwas entsprechendes starten können. Was sollen denn die Menschen in Butcha, Mariupol oder Charkiv sagen, zu den unverbindlichen Allgemeinheiten der chinesischen Initiative?

(Zweiter Kommentar:) Die wirkliche Achse des Bösen geht mitten durch die Elite der USA. In deren Auftrag operiert die CIA etc. weltweit. Das kleine Würstchen Olaf Scholz steht neben Biden vor dem Mikrofon und hört sich an, wie Biden ihm erklärt, dass die USA die Nordstream Pipelines beenden (sprengen) werden. Das ist ein staatlich angeordneter Terrorakt. Biden und Scholz müssen sofort eingesperrt werden!!!

Für dasselbe 3500% mehr bezahlen?

Stell Dir vor, Du kommst in einen Schuhladen und siehst ein Paar Schuhe, das Dir gefällt. Es kostet 200 Franken. Daneben steht ein weiteres Paar, es sieht genau gleich aus, scheint von gleicher Beschaffenheit zu sein, aber es kostet 7000 Franken. Die Verkäuferin bestätigt: es gibt keinen qualitativen Unterschied zwischen den beiden Paaren. Eigentlich kann das in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft nicht vorkommen. Wer ist so blöd, das qualitativ nicht überlegene, fünfunddreissig Mal teurere Paar zu kaufen? So blöd (oder Kapitalinteressen-getrieben) waren National- und Ständeräte in den 1970er Jahren, die eine Altersvorsorge (2. Säule), etwa so, wie wir sie heute haben, abgesegnet haben.

Im Fall der Altersvorsorge handelt es sich nicht um ein Paar Schuhe, sondern um den Rentenfranken, der ausbezahlt wird. Wenn man die gesamten jährlichen Verwaltungskosten auf die ausbezahlten Rentenbeträge umlegt, dann ist der einzelne Rentenfranken der 2. Säule mehr als fünfunddreissig Mal stärker durch Verwaltungskosten belastet als der Rentenfranken der 1. Säule (AHV). Wie ist es möglich, dass man in einer kompetitiven Wirtschaft eine Lösung einführt und beibehält, die mehr als 3500% teurer ist als das zuerst eingeführte Konzept der AHV?

Vor Jahren kursierte das von Rudolf Strahm lancierte Schlagwort des Rentenklaus. Das trifft das Problem nicht. Dazu die folgende Überlegung: Wenn ein junger Mensch von 25 Jahren einem Treuhänder 10'000 Franken in die Hand drückt und sagt: hüte mir dieses Geld, leg es an. In vierzig Jahren komme ich und hole es wieder ab, selbstverständlich mit einem ordentlichen Zins dazu. Dieses Geldhüten während vierzig Jahren kostet. Es sind die Kosten des BVG. Währenddessen die AHV Geld einnimmt und es mit einem kleinen Verzug als Renten wieder ausgibt. Gehütet wird hier fast nichts.

Nicht nur das Geld hüten kostet viel mehr, auch die Administration der Versicherten. Gemäss H.U. Schöchli in der NZZ vom 26. Januar 2023 braucht das BVG etwa ein Viertel der Verwaltungskosten für Verwaltung im engeren Sinn «(zum Beispiel die Verarbeitung von Mutationen wie etwa Stellenwechseln)». Das wären 1425 Millionen Franken, während die Verwaltungskosten bei der AHV nur 219 Millionen ausmachen. Auch dies ist unglaublich in einer kompetitiven Wirtschaft. Aber klar: hier müssen nicht nur Adressen bei Wohnortwechsel mutiert werden. Wenn jemand die Stelle wechselt, muss ihm (bzw. seiner neuen Pensionskasse) auch das Sparkapital hinterhergeschickt werden.

So weit einige Fakten der Ineffizienz, mit denen kein Propagandist dieses Systems hausieren geht. Dass diese Fakten nicht an die Öffentlichkeit gehören, macht Peter Wirth, Redaktor des Vorsorgeforums (www.vorsorgeforum.ch), in seinem Newsletter vom 30.1.2023 gleich klar: «Das vor allem in Kreisen der 2. Säule-Skeptiker beliebte Thema der Verwaltungskosten von Pensionskassen wurde jetzt – aus nicht ganz erfindlichen Gründen – von der Eidg. Finanzkontrolle aufgegriffen.» Unerfindlich, weil es sich um eine Bagatelle handelt? Die BVG-Verwaltungskosten beanspruchen ja «nur» etwa 1% der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung der Schweiz. Nein, unerfindlich, weil die einzelnen Pensionskassen ihre Verwaltungskosten von Gesetzes wegen erfassen und in ihren Jahresberichten publizieren müssen. Und diese Jahresberichte lesen die Aufsichtsorgane, sonst kaum jemand. Was will da also die Finanzkontrolle mit einer überflüssigen Publizität schlafende Hunde wecken?

Der Zufall wollte es, dass ich mich vor ein paar Wochen genau um dieses Thema kümmerte. Aufgrund der Zahlen des Bundesamts für Statistik kam ich auf Verwaltungskosten von 5.7 Mrd. Da liegen die Zahlen der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit 6.8 Mrd. doch deutlich höher. (In diesem Beitrag verwende ich meine recherchierten, etwas tieferen Zahlen.) Zur Grössenordnung: 2021 betrugen die gesamten Leistungen der öffentlichen Hand an die SBB ca. 4 Mrd Franken.

Abwiegeln à la Peter Wirth ist die eine Reaktionsweise. Anders ist diejenige von Hansueli Schöchli von der NZZ. Ihm geht’s um Freiheit, Selbstverantwortung undsoweiter. All diese hehren Werte sind mit der 2. Säule (im Unterschied zur AHV) verknüpft. Um die hohe Wertschätzung für die 2. Säule besonders deutlich zu machen, muss er zuerst einmal die AHV in den Dreck ziehen: «Die AHV ist ein Pyramidensystem.» Damit verwendet er einen Begriff, der für das denkbar Übelste im Finanzmarkt seht. Ein Pyramidensystem hatte Bernard Madoff betrieben und dabei etwa 50 Mrd. Kundegelder verzockt. (Der Basler Dieter Behring brachte es nur auf etwa 800 Millionen.) Madoff hatte immer neue Kundegelder mit hohen Verzinsungsversprechungen entgegengenommen und die Zinsen mit den Einzahlungen neuer Kunden beglichen. Ein Pyramidensystem funktioniert nur auf Zeit und solange völlige Intransparenz besteht, was beim AHV-Umlageverfahrene nicht zutrifft. Hier spricht man von einem Generationenvertrag und Umlageverfahren: Heute Erwerbstätige zahlen die Renten von heute über 64- bzw. 65-Jährigen. Meine Mutter hatte nie in die AHV einbezahlt, aber eine AHV-Rente erhalten. Damals polemisierte niemand dagegen, dass die Jungen für die Alten aufzukommen hätten. Denn das war ja gerade die Philosophie der AHV. Heute ist die Klage über die Belastung der Jungen durch die Alten ein beliebter Topos der bürgerlichen Presse. Der Wahrheitsgehalt dieser Klage ist beschränkt. Weil bei der Einführung der AHV Produktivität mit Arbeitsleistung einherging, wurde die AHV mit Lohnabzügen finanziert. Mit der Zeit wurde immer mehr Arbeit durch Kapital ersetzt (Produktivitätsfortschritte, Rationalisierung). Die verblendeten Sozialpolitiker blieben aber in den 1950-er Jahren stehen, klagten und klagen, es müssten immer weniger Arbeitstätige für immer mehr Rentner aufkommen (genannt: «demografisches Problem). Konsequent wäre ja, die Wirtschaftsleistung und nicht die Löhne zur Basis der AHV-Finanzierung zu machen, was tatsächlich auch mit einem Mehrwertsteuerbeitrag ein Stück weit geschieht. Dieser Weg ist weiterzugehen. Das Gejammer über den Wegfall von Lohnbeiträgen, das «demografische Problem», ein Stichwort, das auch H.U. Schöchli liebt, ist obsolet. Das Schlagwort des Pyramidensystems, das als Finanzbetrug gilt, ist eine ganz üble, sachlich nicht gerechtfertigte Diffamierung des Sozialwerks AHV, die sich Schöchli hier leistet.

Ebenso systemfremd und letztlich eine Demontage des Konzepts AHV ist das Aufzeigen einer Finanzierungslücke der AHV, die sich auf einen Betrag von weit über 1000 Milliarden belaufe. Bei dieser Zahl am Werk ist der Freiburger Professor Raffelhüschen, gerufen von der UBS. Diese Zahl errechnet sich mit dem sogenannten Barwert der in Zukunft fälligen Renten. Der Barwert ist der Betrag, der notwendig ist, um zukünftige Renten heute zu finanzieren.

Welche ideologische Fracht im Artikel von Schöchli steckt, zeigt die folgende Schrotladung: «Welche Säule man ‹besser› findet, ist eine Frage der politischen Wertung. Wer Selbstverantwortung als Schimpfwort empfindet und die versteckte Umverteilung von Jung zu Alt und von oben nach unten mag, ist an einem möglichst starken Ausbau der AHV und an einer Schwächung der zweiten Säule interessiert. Das gehört seit langem zum Programm der Linken.»

Das heisst zunächst einmal: 5.7 Mrd Verwaltungskosten, wenn 219 Mio eigentlich reichen würden, ist o.k. und offenbar kein Aspekt rationaler Urteilsbildung. Die Kritik ist ideologisch motiviert. Für Schöchli sind nicht Kosten, sondern Selbstverantwortung wichtig. Nur unterscheiden sich die beiden Systeme gerade in dieser Hinsicht nicht. Obligatorische BVG-Lohnabzüge werden nicht selbstverantwortlicher geleistet als obligatorische AHV-Lohnabzüge. Die Umverteilung von Jung zu Alt ist kein linkes Postulat, sondern ein Konstruktionsfehler des BVG. Und die Umverteilung von oben nach unten? Mögen die Armen doch länger arbeiten, wie es Bernd Raffelhüschen vorschwebt. (Focus 9.1.2023)

In Bezug auf die deutschen Renten, die sich im Bereich von 809 Euro (Frauen) und 1218 Euro (Männer) bewegen, meint Professor Raffelhüschen: «Wir würden das straffen müssen, so dass das das Rentenniveau auf 40 bis 41 Prozent [von plus/minus 1000 Euro Monatsrente!] fallen muss.» Rentnern, die an der Armutsgrenze leben, müssen Hilfestellungen gegeben werden, findet Raffelhüschen. Hilfestellung wie? Raffelhüschen, Experte und Berater grosser Versicherungsgesellschaften, auch immer wieder beigezogen von der UBS, hat eine tolle Idee: «indem sie [die Rentner] auch zum Beispiel länger arbeiten.» Hilfe zur Selbsthilfe sei immer das beste Instrument. Außerdem müsste das Renteneintrittsalter auf 68 oder 69 Jahre angehoben werden.  

Oder vielleicht würden sich die dem Existenzminimum entlangvegetierenden Schweizer auch von Gerhard Schwarz, dem früheren Wirtschafts-Chefredaktor der NZZ trösten lassen, der kürzlich (NZZ 27.12.2022) feststellte, «dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz – selbst die einkommensschwächsten – im Weltvergleich zur Oberschicht gehören» – nur dumm, dass sie auch schweizerische Oberschicht-Lebenskosten, im Weltvergleich zu den höchsten gehörend, zu bestreiten haben.

«Die zweite Säule ist grundsätzlich eher ‹nachhaltig›», meint Schöchli. Wer die beiden Vorsorgesysteme mit einem Tunnelblick betrachtet, mag zu diesem Urteil kommen, der sich auf den mittelfristigen Saldo von Einnahmen und Ausgaben beschränkt – aber eben auch nur, wenn der Rentenumwandlungssatz und allenfalls auch das Rentenalter der steigenden Lebenserwartung angepasst werden. Nur, wenn …. Dabei die volkswirtschaftlichen Implikationen von über 1000 Milliarden Franken Sparkapital beim Begriff der Nachhaltigkeit der 2. Säule einfach auszublenden, wirkt aber doch recht naiv. 200 Mrd Franken sind in Immobilien angelegt. Damit sind sie ein wichtiger Druck-Faktor im schweizerischen Immobilienmarkt, der die Preise (und damit die Mieten) zum Steigen bringt. Hier treffen die Preise plötzlich wieder auf Rentner, die diese in die Höhe gepushten Mieten zu zahlen haben. 300 Mrd Franken sind an den Börsen angelegt. Zusammen mit den weltweit zunehmenden, auf Kapitaldeckung aufbauenden Vorsorgesystemen sind die Vorsorgekapitalien ein Faktor auf dem Finanzmarkt, der die Kurse zum Steigen bringt – einfach aufgrund der Nachfrage. Auch hier spielen Marktwerte eine Rolle, denen nur eingeschränkte realwirtschaftliche Wertbildungen zugrunde liegen. Erfahrungsgemäss haben solche Entwicklungen tendenziell den Charakter von Blasen und sind dementsprechend nicht nachhaltig.

Dies sind nur wenige Andeutungen, die zeigen, dass es bei der Kritik der 2. Säule nicht einfach um linke Polemik geht, sondern um ernsthafte Bedenken aus realwirtschaftlicher Sicht. Der implizite Vorwurf, Kritik an der 2. Säule sei ideologischer Natur, fällt auf den rechten Polemiker zurück.

Anmerkung: Als ehemaliges Stiftungsratsmitglieder der CoOpera-Sammelstiftung bin ich selber Profiteur des Systems 2. Säule.

Oligarchen und Oligärchlein

Eben war es eine fast normale, immerhin etwas exotische Tatsache, dass es eine Spezies von Menschen gibt, die man als Oligarchen bezeichnet. Dass daran etwas schief sein könnte, gelangte kaum in das öffentliche Bewusstsein. Und nun ist es plötzlich eine ebenso normale Tatsache, dass es Outcasts, Ausgestossene gibt, die nur deshalb Ausgestossene sind, weil sie sehr reich und russischer Provenienz sind. Es scheint normal zu sein, dass man deren Vermögen sperrt, sodass manche ihre Angestellten nicht mehr entlöhnen können.

Wie manchmal habe ich mich doch nicht gewundert, wenn beispielsweise für einen öffentlichen Fussweg etwas Land einer grossen Villa am See beansprucht werden sollte und die vereinten bürgerlichen Parteien von schwerwiegenden Eingriffen in die Eigentumsfreiheit, die Schule machen könnten, warnten. Und nun wird vielen Superreichen Leuten gleich die ganze Verfügungsgewalt über ihr Eigentum unterbunden. Was hat es denn nun mit den Eigentumsrechten auf sich?

Wie wunderte ich mich doch damals (2006), als Viktor Vekselberg mit hehlerischer Hilfe der Zürcher Kantonalbank Aktien des Sulzer-Konzerns unter Umgehung von Meldepflichten aneignen konnte, die ihm den massgeblichen Einfluss an dieser Unternehmung sicherte, ohne dass dieser Kauf von Amtes wegen rückgängig gemacht wurde, als der Vorgang publik wurde. Man kann sich hierzulande also auch mit krummen Touren ein Imperium aufbauen.

Und nun verlieren die Gesinnungsgenossen von Vekselberg ihr Vermögen (oder wenigstens die Verfügungsgewalt darüber), ohne dass unsere Politiker und Anwälte des Rechtsstaats sich in Artikeln, Repliken und Dupliken in der NZZ über die Rechtmässigkeit dieser Vorgänge ergehen würden. Ist das mit dem Rechtsstaat gar nicht so ernst gemeint? Oder nur fallweise?

Nicht dass ich mich selber zum Anwalt dieser Leute, die auf dubiosen Wegen zu ihrem Vermögen gekommen sind, machen möchte. Es geht mir eher grundsätzlich um das Rechtsbewusstsein oder vielmehr noch um das Unrechtsbewusstsein. Dieser Begriff tauchte in meinem Vokakbular auf, als in der Schweiz erbittert um das sogenannte Bankgeheimnis gestritten wurde und die Schweiz schliesslich – wenigstens ein Stück weit – klein beigeben musste. Der Begriff wurde vom Wirtschaftsethiker Ulrich Thielemann verwendet. Er (ein Deutscher) erfrechte sich, den Schweizern vorzuwerfen, ihnen fehle das Unrechtsbewusstsein. Deshalb könnten sie hinterzogenem Fluchtgeld ohne Gewissensbisse Asyl gewähren. Damit hatte er eine Hexenjagd gegen sich selber losgetreten. Seine Habilitationsschrift an der Universität St. Gallen war bereits angenommen worden. Er durfte noch die damit verbundene Antrittsvorlesung halten. Das war dann aber auch das Ende seines Wirkens an dieser Hochschule. Seither wirkt er in Berlin. Mit dieser Kampagne war aber auch klar (mir wenigstens): Fehlendes Unrechtsbewusstsein ist kein ausschliessliches Merkmal russischer Oligarchen.

Fehlendes Unrechtsbewusstsein ist allerdings nicht die einzige, nicht einmal die wichtigste Bedingung für das Gedeihen eines Oligarchats. Eine weitere Voraussetzung ist ein nicht ganz so klarer Rechtsrahmen beziehungsweise eine Beamten- und Richterschaft, die wenig interessiert daran ist, Klarheit zu schaffen. 1997 war ich in Moskau, um einen Kurs für KMU-Unternehmer zu geben. Es nahmen ganz unterschiedliche Menschen teil, vom Hersteller von Holzspielzeug bis zum Medienunternehmer, von Russen bis zu Ukrainern. Verschiedentlich hörte ich von den Teilnehmern, dass man ein Unternehmen in Russland etwa alle fünf Jahre liquidieren und neu gründen sollte – aus folgendem Grund: Die Behörden haben fast beliebig viele Möglichkeiten, einem Unternehmer Vergehen in der Vergangenheit nachzuweisen (oft wohl Bagatellen) und ihn mit derart hohen Bussen zu belegen, dass er liquidieren muss. Ein mit der Behörde verabredeter Käufer steht schon bereit, erwirbt das Unternehmen zu einem Spottpreis und entrichtet einen Obolus an seinen Vertrauensmann bei der Behörde. Je älter ein Unternehmen ist, desto eher werden solche Fehler zu finden sein.

Das riecht nach einem ziemlich korrupten Lottersystem. Das haben wir in der Schweiz natürlich nicht. Hier geht alles mit rechten Dingen zu. Beziehungsweise: es wird ganz offiziell dafür gesorgt, dass niemand gewisse Dinge, die nicht so ganz lupenrein sind, wahrnimmt. Dies ist der Grund, weshalb die Bankiervereinigung die russischen Vermögenswerte zwar auf 150 bis 200 Milliarden Franken schätzt, jedoch gesperrt (gefunden) aber bisher erst etwa 7,5 Milliarden wurden. «Auch wenn im Ausland wohnhaft, haben sie mithilfe von Genfer, Zürcher oder Luganeser Anwaltskanzleien mit Offshore-Schachtel-Konstrukten über Briefkasten-Firmen in Panama, Bahamas oder Jungferninseln ihr Vermögen anonymisiert und versteckt.» (Rudolf H. Strahm, Tages Anzeiger 19.4.2022) Von den Panama Papers, der unerschöpflichen Quelle an Informationen «geflüchteter» Vermögen, wollte die Schweiz als einziges Land nichts wissen. («Ich heisse Hase und weiss von nichts.») Die Stellung der Wirtschaftsanwälte im Parlament ist derart stark, dass sie sich erfolgreich gegen die Unterstellung unter die entsprechenden Gesetze wehren konnten, die sie zu Offenlegungen und Meldungen verpflichtet hätten. Ein Wirtschaftsanwalt kann also seinem Kunden A empfehlen: eröffnen sie eine Stiftung dort und dort unter dem Namen X. Wenn dann die Strafverfolger nach dem Vermögen von A fahnden, weiss der Wirtschaftsanwalt von nichts. Es gibt ja keine Vermögenswerte unter dem Namen A, nur unter dem Namen X, und danach wurde ja nicht gefragt. Wie soll die Behörde danach fragen können, wenn der Name X dem Anwaltsgeheimnis unterliegt? (Etwa so stelle ich mir wenigstens die Konstrukte etwa vor.)

Es gibt einen dritten Aspekt: Die Systemwechsel im Osten führten zu Verkäufen ehemals staatlicher Unternehmen. Das gab es nicht nur in Russland, sondern in allen osteuropäischen Staaten. Hier ein polnisches Beispiel: Die reichste Polin heisst Grazyana Kulczyk. Sie liess im Unterengadin (Susch) für Dutzende von Millionen ein Museum für moderne Kunst bauen. Wie war sie zu ihrem Reichtum gekommen? Die NZZ am Sonntag vom 22.12.2018: «Nach der Wende 1989 hat sie mit ihrem damaligen Mann Jan Kulczyk staatliche Unternehmen privatisiert.» Niemand behauptet, die Kulczyks hätten sich schamlos bereichert. Das passierte wohl einfach. Danach waren sie halt sagenhaft reich.

Es gibt durchaus Oligarchen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und damit ihr Vermögen mehren. Oft nutzen sie dabei Monopolsituationen oder haben sich Rechte angeeignet, die sie nun gewinnbringend zu nutzen wissen. Wohl immer kann man aber annehmen, dass das Vermögen von Oligarchen mindestens anfangs auf Aneignung von Volksvermögen beruht, was wir als doch etwas verwerflich empfinden. Ein Oligarch würde vielleicht sagen: das ist doch ganz normal. Ich war ja nicht so blöd, jene Gelegenheit einfach so vorbeigehen zu lassen. Ein anderer hätte sonst zugegriffen. Ja, begreiflich.

Fehlendes Unrechtsbewusstsein? Das kennen wir ja: Da hat einer (ein biederer Schweizer) vor ein paar Jahrzehnten ein Haus für 500'000 gekauft (oder er hat es gar geerbt). Und nun sagt ihm die Bank, das gut gelegene Haus sei nun 1.2 Mio wert. Und so verkauft er es auch. Ich glaube nicht, dass es viele Menschen gibt, die dabei Skrupel (Unrechtsbewusstsein) empfinden: Jahrzehntelang de facto gratis gewohnt, als Dreingabe ein paar Hunderttausend für einen sorglosen Lebensabend. Etwas Glück muss man halt haben. Jeder Andere würde sich in einer ähnlichen Situation gleich verhalten – so beruhigt man ein allfällig beunruhigtes Gewissen.

Was soll daran unrecht sein? Ja, wer hat denn die Wertschöpfung geleistet, die in dieser Preissteigerung zum Ausdruck kommt? Es war die Gemeinschaft aller, die eine aktive Wirtschaft und Kultur entwickelte, die Gemeinde, die Verkehrsanschlüsse, Schulhäuser und öffentliche Einrichtungen geschaffen hat, das Raumplanungsgesetz, das den bebaubaren Boden verknappt. Daraus ergeben sich die volkswirtschaftlichen Werte (eigentlich Volksvermögen), die sich im Hauspreis (eigentlich vor allem Bodenpreis) niederschlagen. – Sich Volksvermögen aneignen – das ist keine Oligarchenspezialität. Und überhaupt: von den finanziellen Dimensionen her wird der Hausverkäufer kein Oligarch. Er bekommt auf einen Schlag «nur» etwa so viel Geld, wie ein anderer während seines ganzen Berufslebens für seine Pensionskasse zusammenspart. Mit den Oligarchen teilt er aber, dass er ein allfälliges Gewissen, dass er nun wohl ein zu grosses Stück vom Kuchen bekommen habe, mit den Worten zum Schweigen bringt: Alle machen es doch so.

Sollen Oligarchen ausgestossen werden? Wenn mit solchen Massnahmen nur Personen russischer Provenienz ins Auge gefasst werden, dann müssen die Massnahmen als xenophob oder rassistisch bezeichnet werden. Am Kriegsgeschehen in der Ukraine ändern solche Massnahmen kaum etwas. Würden auch all die kleineren Oligärchlein ins Auge gefasst, all jene, welche die Gelegenheit zu Dieben am Volksvermögen gemacht haben, dann wäre zumindest eine Debatte angebracht, welche das Unrechtsbewusstsein auf den Stand bringt, welcher auch sozial wirksam werden könnte. Ich habe wenig Hoffnung, dass dies so schnell passieren könnte wie die Eröffnung der Jagd auf russische Oligarchen und ihre Yachten.

Erzählung als Rechtfertigung

Zur Zeit des Zweiten Weltkriegs organisierte F.T. Wahlen, der spätere Bundesrat, die sogenannte Anbauschlacht. In einer Stellungnahme vom 28. Februar 2007 teilte der Bundesrat mit, dadurch sei der Selbstversorgungsgrad der Schweiz auf 70% gesteigert worden. Das historische Lexikon der Schweiz gibt eine Steigerung von 52% auf 59% an – und diese 7% wurden auch nur erreicht, weil der Kalorienbedarf pro Person von 3200 auf 2200 gesenkt wurde. – Das war also eine gouvernementale Erzählung, ein Narrativ, wie es wohl auch in Schulen verbreitet wird. Wenn es um die Helden des Vaterlands geht, ist Korrektheit sekundär. Erzählungen ranken sich auch um die Altersvorsorge. Im Effekt sind sie nicht weniger irreführend. 

Entsprechenden Narrativen ging ich in einem Aufsatz nach, der eben in einem Sammelband veröffentlicht worden ist. 2014 erschien im Springer Gabler-Verlag der Sammelband «Institutionelle Anleger und nachhaltige Kapitalanlagen», herausgegeben von Henry Schäfer, Betriebswirtschaftsprofessor in Suttgart. Nun ist eine überarbeitete Neuauflage mit leicht verändertem Titel («Innovative Nachhaltigkeit in Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung») herausgekommen. Diesmal kam es mir in meinem Beitrag ganz besonders darauf an, den Widerspruch von «Nachhaltigkeit» und «Kapitalmarkt» deutlich zu machen. Ich wollte kein Blatt vor den Mund nehmen und fragte mich beim Schreiben, ob ein solcher Text wohl in diesen Sammelband aufgenommen werden würde. Er wurde.

Im folgenden werde ich die Abschnitte wiedergeben, die mit der erwähnten Problematik (Nachhaltigkeit / Kapitalmarkt) zu tun haben. Für die Wiedergabe auf dieser Website passe ich den Text geringfügig an. Der Beitrag wurde vor etwa zwei Jahren verfasst. Aus verschiedenen Gründen verzögerte sich die Drucklegung.

Das Narrativ vom Sparen

Die Problematik der kapitalgedeckten Alterssparen kann in zwei Sätzen zusammengefasst werden: Sie ist eine besonders kostspielige Form der Altersvorsorge mit fatalen volkswirtschaftlichen Nebenwirkungen. Sie beruht gedanklich auf falschen Grundlagen. Damit ist die Frage zu stellen, inwiefern «nachhaltige Anlagen» im Rahmen eines nicht nachhaltigen Konzepts überhaupt nachhaltig sein können. Die wichtigsten vier Überlegungen dazu werden im Folgenden kurz ausgeführt.

Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Umlageverfahren. Bekanntlich gibt es das Umlageverfahren (Lohnempfänger bezahlen über einen dazwischen geschalteten Fonds direkt die aktuellen Renten, in der Schweiz AHV genannt) und das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren, das auf lebenslangen Sparbeiträgen basiert (in der Schweiz als BVG oder 2. Säule bekannt). Mit «sogenannt» möchte ich einen Irrglauben andeuten, nämlich denjenigen, man könne Geld sparen und dieses Jahrzehnte später als Rente beziehen. (Man spricht in diesem Zusammenhang vom Eichhörnchen-Denken: Nüsse verstecken und später wieder ausgraben – wenn man sie noch findet). Volkswirtschaftlich gesehen ist dies Unsinn. Volkswirtschaftler haben bereits vor Jahrzehnten (vgl. Mackenroth 1952) festgestellt und weisen auch heute darauf hin (vgl. Zimmermann 2002), dass Renten nur aus wirtschaftlichen Erträgen derselben Periode ausgerichtet werden können. Mackenroth stellte damals fest: «Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ,Sparen’ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand. Das ist auch nicht eine besondere Tücke oder Ungunst unserer Zeit, die von der Hand in den Mund lebt, sondern das ist immer so gewesen und kann nie anders sein.» Das falsche Denken als solches verursacht noch keine Probleme. Aber es legt die Grundlage für die im Folgenden dargestellten Schäden. Und es ist unwahrscheinlich, dass ein Vorsorgesystem, dessen Kapital die Höhe des Volkseinkommens bei weitem übersteigt, dessen volkswirtschaftliche Relevanz politisch und wissenschaftlich aber in keiner Weise reflektiert wird, nachhaltig sein könnte.

Die exorbitanten Kosten der Kapitaldeckung

Die Reform der Altersvorsorge ist in der Schweizer Politik und in Fachkreisen ein permanentes Thema. Verschiedenste Parameter werden problematisiert, dazu zählen insbesondere Umwandlungssatz und Pensionierungsalter. Dass das Kapitaldeckungsverfahren als solches in Frage zu stellen wäre, weil die Renten auf Basis des Kapitaldeckungskonzepts fast 30-mal (!) teurer sind als diejenigen auf Basis des Umlageverfahrens (AHV), taucht in der Diskussion nicht auf. (Dem erwähnten Faktor liegen die Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen 2017 zugrunde.) Wer also je eine Rente von 2.000 Schweizer Franken von der AHV (Umlage) und von der Pensionskasse (Kapitaldeckung) erhält, darf diese im Wissen entgegennehmen, dass von seinen Prämienbeiträgen im ersten Fall in jedem Monat des Rentenbezugs etwa 10 Schweizer Franken und im zweiten Fall etwa 275 Schweizer Franken zur Deckung der Verwaltungskosten abgezogen worden sind. Bei Konsumgütern mit stark differierenden Preisen (zum Beispiel ein paar Schuhe, einmal zu 100 Schweizer Franken, ein zweites gleicher Art und Aussehens zu 3.000 Schweizer Franken) würde umgehend mindestens die Frage nach dem Zusatznutzen des teureren Objekts gestellt. Bei der Altersvorsorge bezahlt der Versicherte mit seinen Sparbeträgen. Der «Zusatznutzen» fällt nicht beim Rentner, sondern beim «Intermediär», bei den Versicherungen, Vermögensverwaltern und Beratern an.

Kapitaldeckung: Nicht nur teuer, sondern auch schädlich

Die Frage nach der Ursache der tiefen Zinsen (bzw. Negativzinsen) beantwortete Nationalbankpräsident Jordan unlängst mit dem Hinweis auf die enormen Sparkapitalien (Kapital-Überangebot, folglich tiefer Preis bzw. Zins). Diese Antwort ist sicher nicht erschöpfend. Trotzdem: Mit einem Gesamtvermögen von über 1.000 Milliarden Franken übersteigt das Pensionskassenvermögen (d.h. die Altersparguthaben) das Volkseinkommen in der Schweiz bei weitem. Es übersteigt ebenso die Börsenkapitalisierung. Dieses Überangebot an Sparkapital muss eine Wirkung auf die Zinsen haben. Gleichzeitig bewirkt diese billige Geldmenge (die durch die Programme der Notenbanken massiv erweitert wird) einen enormen Auftrieb der Vermögenspreise. Nicht die Konsumgüterpreise unterliegen einer Inflation, sondern die Vermögenspreise. Selbst die düsteren Wirtschaftsaussichten in Folge der Corona-Krise vermögen diese Kursentwicklungen, welche sich «realwirtschaftlich» bzw. durch Fundamentaldaten nicht begründen lassen, kaum zu bremsen. Wie kann man Geld, das man in diese Kapitalflut einleitet, guten Gewissens als «nachhaltig angelegt» bezeichnen?

Das Narrativ der nachhaltigen Anlagen an den Kapitalmärkten

Ob man nun freudig oder verstimmt akzeptiert, dass die politischen Mechanismen (unter massivem Druck der Finanz- und Versicherungswirtschaft in der Schweiz in den 1970er Jahren) zur Entscheidung für das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren geführt haben, muss man sich darauf einlassen. Man muss sich fragen, wie man aus dieser Situation beziehungsweise Not eine Tugend machen kann. Die Anlageverantwortlichen fast aller Pensionskassen sehen die Kapitalmärkte als Möglichkeit für nachhaltige Anlagen.

Grundsätzlich muss ja gelten, dass die Nachhaltigkeit einer Anlage dann gegeben ist, wenn die Anlage da die entsprechende Wirkung erzielt, wo man sie bei der Anlageentscheidung im Auge gehabt hat. Die Problematik sei an einem analogen Beispiel veranschaulicht: Der Hauskäufer, der auf einem Immobilienportal auf das Eigenheim eines älteren Ehepaars stösst und dieses kauft, wird kaum behaupten wollen, er würde der Bauindustrie Geld zuführen, nur weil es sich bei dem Haus um ein gebautes Objekt handelt. Wenn ich jemandem (das kann eine Bank sein) Aktien einer im Ökologie-Bereich tätigen Unternehmung abkaufe, fliesst das Geld zum Verkäufer der Aktie und die «Wirkung» findet beim Verkäufer statt, nicht bei der Unternehmung, deren Name auf dem Aktienzertifikat steht. Diese wird von der Transaktion nicht berührt. Relevant sind die Geldflüsse, nicht irgendwelche Attribute auf Prospekten. Ungeachtet dieser trivialen Tatsachen schmückt sich gern mit der Behauptung, er fördere mit seinem Geld die nachhaltige Wirtschaft, wer an der Börse Aktien mit sogenannten ESG-Attributen kauft, die dann in der Bilanz als «Nachhaltige Aktien» auftauchen. (ESG steht für ecological, social, governance.) Die von den Unternehmen selber effektiv vom Finanzmarkt aufgenommenen Geldsummen (Börseneinführungen, Kapitalerhöhungen), die tatsächlich auch in die Unternehmung und nicht zu bisherigen Eigentümern oder Investoren fließen, sind derart unbedeutend im Verhältnis zu den Umsätzen der Finanzmärkte (Börsen), dass man schwerlich behaupten kann, man finanziere mit den eingesetzten Mitteln bestimmte (nachhaltige) Aktivitäten oder Unternehmen. «Nachhaltiges Anlegen» gerät somit häufig zu einem Euphemismus oder eben zu einem Narrativ. Dem Selbstlob der Nachhaltigkeit ist daher mit der gebotenen Skepsis zu begegnen.

Die Problematik von Immobilienanlagen

Wer die Kapitalmärkte aus den dargelegten Gründen meiden will, sieht sich umso mehr an die Immobilienmärkte verwiesen. Nachhaltig sind diese nur sehr bedingt.

  1. Boden als nicht vom Menschen geschaffenes, nicht vermehrbares «Gut» ist grundsätzlich nicht eigentumsfähig. Das braucht denjenigen Anleger selbstverständlich nicht zu kümmern, der mit ganzem Herzen im liberalen Kapitalismus zu Hause ist. Denn dieser sieht es anders.Er zögerte in seinen Ursprüngen ja auch nicht, selbst den Menschen zur Ware zu machen (Sklaverei). Immerhin mag auch dem Verfechter des Bodeneigentums insgeheim einmal die Frage begegnen, wie es kommen kann und ob es legitim sei, dass Bodeneigentümer – ohne Leistungen zu erbringen – gewaltige Vermögenszuwächse verzeichnen können, u.a. dadurch, dass die Gemeinschaft Verkehrswege baut, öffentliche Verkehrsmittel finanziert, Schulen und andere Kulturstätten errichtet usw. Außerdem ist er Nutzniesser der Knappheitssituation. Gewiss bewegen wir uns mit diesen Fragen ein Stück weit im Bereich ethischer Überlegungen. Das ist allerdings genau der Bereich, um den sich ökologisch-ethische Anleger kümmern müssen – nicht zuletzt deshalb, weil die ethischen Entscheidungen auch eine realwirtschaftliche Seite haben. Ein Beispiel: Als Swisslife, die grösste Versicherungsgesellschaft der Schweiz, dem Warenhaus Manor an der Bahnhofstrasse in Zürich die Miete von 6 auf 19 Millionen Franken pro Jahr erhöhte, argumentierte der auch in der Altersvorsorge tätige Versicherer, er könne nicht einen Warenhauskonzern auf Kosten der Versicherten subventionieren. Die zunehmende Dominanz von Flagship-Stores beziehungsweise der Verlust an Diversität im Bereich Waren- und Dienstleistungsangebot beziehungsweise die Bedürfnisse der Menschen braucht gemäß den geltenden Spielregeln den Investor nicht zu kümmern, der auf seiner Website bekundet: «Verantwortungsbewusstes Anlegen bedeutet für Swiss Life unter anderem die Integration von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien in den Anlageprozess. Dabei orientiert sich Swiss Life an den von den Vereinten Nationen unterstützten Principles of Responsible Investment (PRI).» (https://www.swisslife.com/de/home/ueber-uns/nachhaltigkeit.html). So wohlfeil kann Schreiben über Nachhaltigkeit im Anlageprozess sein.
  2. Dem Kapitaldeckungskonzept ist es zu verdanken, dass gewaltige Kapitalmassen Rendite-bringend «untergebracht» werden müssen. Das führt auch zu einem Kapitalstau im Bereich Boden / Liegenschaften, ein Stau, der durch die rekordtiefen Zinsen der letzten Jahre deutlich verstärkt worden ist. Es ist heute zuweilen günstiger, Kapital zu verbauen und Leerstände zu akzeptieren, als auf Barvermögen Negativzinsen berappen zu müssen. Das wiederum führt zur Gefahr von Immobilienblasen, die platzen können, wenn sich auch nur ein Parameter etwas verschiebt. Gerade in der Schweiz speist sich die Zuversicht, Wohnungen mindestens auf mittlere Frist immer vermieten zu können, von der während Jahren starken Einwanderung. Für diese gibt es aber keine Garantien. Die Corona-Krise hat außerdem gezeigt, dass die Nachfrage nach Büroflächen plötzlich einbrechen kann. Mit anderen Worten: der so sichere Wert von Immobilienanlagen kann sich plötzlich als überraschend volatil erweisen und ist damit entsprechend wenig nachhaltig – unabhängig davon, dass die Immobilienanlagen nachhaltiger Pensionskassen vielleicht höchsten Anforderungen nachhaltigen Bauens genügen.

Volatilität durch staatliche Massnahmen

Dass (stabile!) rechtliche Rahmenbedingungen einen bedeutenden Einfluss auf die Wirtschaft bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Unternehmen ausüben, ist eine triviale Feststellung. Staatlicher Einfluss mit begrenztem zeitlichem Horizont hat allerdings in jüngerer Zeit (Finanzkrise 2008, Fukushima 2011 u.a.) deutlich zugenommen. Zum staatlichen Einfluss zählen wir hier auch die Auswirkungen von Notenbankentscheidungen. Deren Käufe von Unternehmensanleihen (Fed) greifen stark in die Finanzierung der Wirtschaft ein und setzen nicht mehr nur Rahmenbedingungen. Durch Regierungen werden Förderprogramme gestartet, Verbote durchgesetzt (z.B. im Hinblick auf eine nachhaltigere Energiepolitik) – aus der Perspektive nachhaltiger Entwicklung meist zu begrüßen. Allerdings können in der Folge Unternehmenswerte von einem Tag auf den anderen gesteigert oder vernichtet werden, oder Bewertungen können so stark beeinflusst werden, dass die Kreditwürdigkeit von Unternehmen in fataler Weise beeinflusst wird. Damit werden auch die Beteiligungspapiere einer deutlich erhöhten Volatilität ausgesetzt. Deren Nachhaltigkeit wird dadurch in Frage gestellt.

Diese Ausführungen sind mit «Narrativ und Realität» betitelt. Meistens richten sich (euphemistische) Narrative, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten entwickelt werden, an die Endverbraucher, in diesem Fall an die Destinatäre der Vorsorge. Wir stellen allerdings immer wieder fest, dass auch Menschen, die eine Funktion in diesem System der kapitalgedeckten Altersvorsorge selber bekleiden, auch Journalisten, die über dieses Thema schreiben, den geschilderten Narrativen folgen und sie nicht hinterfragen. Sicher: politisch ist die kapitalgedeckte Altersvorsorge eine Gegebenheit. Doch wer mit ihr beruflich verbunden ist und insbesondere wer nachhaltige Ziele im Auge hat, der (oder die) sollte die kognitive Dissonanz aushalten, innerhalb eines fragwürdigen Systems zu arbeiten, während er (sie) nachhaltige Ziele verfolgt. Die Verbreitung fragwürdiger Narrative widerspricht der Idee der Nachhaltigkeit.

Rüstungsgüter in ESG-Fonds

Soweit die Passagen aus dem erwähnten Fachbuch. Hierzu passt die folgende Notiz, aus einem Artikel von Sylviane Chassot in Finanz und Wirtschaft vom 20.5.2022:

Auch in Europa vollziehen sich erstaunliche Wendungen. Möglich ist das, weil es auf die Frage, was eigentlich nachhaltig ist, keine klare und allgemein gültige Antwort gibt. Im Versuch, den Spielraum einzugrenzen, kreiert die Europäische Union eine EU-Taxonomie, die sämtliche Wirtschaftsaktivitäten in nachhaltig oder nicht nachhaltig unterteilt. Seit Ende 2021 haben auch Gas und Atomenergie den grünen Stempel.

Nun fordert die Rüstungsindustrie, ebenfalls in die Taxonomie aufgenommen zu werden. Mit der Lieferung von Waffen – etwa in die Ukraine – trage sie zu den Nachhaltigkeitszielen von Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen bei. Würde das nicht anerkannt, bekämen Rüstungskonzerne von Banken, die sich an die EU-Taxonomie halten, kein Geld mehr, argumentiert die Rüstungslobby.

Zitierte Literatur:

Mackenroth, G. 1952. Die Reform der Sozialpolitik durch einen deutschen Sozialplan. Schriften des Vereins für Scialpolitik. 4. Aufl., Berlin: Ducker & Humblot.

Zimmermann, H., Bubb, A. 2002. Das Risiko der Vorsorge. Die zweite Säule unter dem Druck der alternden Gesellschaft. Zürich: Avenir Suisse

Kunst – Opfer der Politik

In Kommentaren, so auch auf «Thurgau Kultur», wird immer wieder betont, dass sich die Cellistin (die in Deutschland lebt) verschiedentlich öffentlich kritisch zum Ukraine-Krieg geäussert habe. Aber auch das kann nicht das Kriterium sein: wer gegen Krieg und Putin ist, darf auftreten, wer schweigt, die Politik der Ukraine oder des Westens kritisiert oder gar den Krieg verteidigt, wird ausgeschlossen. Wer so argumentiert, degradiert Kunst zum Instrument der Politik. Aus dieser und aus den Fängen der Kirche hat sich die Kunst im Laufe der letzten Jahrhunderte emanzipiert. Wer ein politisches Bekenntnis einfordert, stösst die Kunst in diese Vergangenheit zurück. Natürlich gibt es auch heute Kritik oder Huldigung politischer Verhältnisse mit künstlerischen Mitteln. Das kann man als legitim ansehen, ohne die Kunst als «reine Kunst» in Frage zu stellen. Diese entspringt der Kreativität des einzelnen Menschen und trifft das dafür aufnahmefähige Individuum ebenso in seinem Zentrum. Beides, «reine Kunst» und Kunst als Instrument, kann in ein und demselben Künstler nebeneinander leben. Ein Beispiel ist Bach, der Fürst und kirchlicher Religion huldigte und daneben «abstrakte» Werke wie die Kunst der Fuge komponiert hat.

Dass Kunst heute wie in der Kartause Ittingen unter Politikverdacht gerät und politisch sanktioniert wird, dürfte damit zu tun haben, dass die heutige Politik (der Staat) Kunst latent immer instrumentalisiert, paradoxerweise gerade auch dadurch, dass er sie da und dort finanziert. Nicht dass der Staat finanzielle Mittel für Kultur bereitstellt, ist dabei das Hauptproblem, sondern dass er sich selber bzw. Gremien, die er dafür einsetzt, als kompetent ansieht, über Kultur zu befinden, Gelder oder Auszeichnungen zuzuteilen. Macht korrumpiert das Urteil in künstlerischen Belangen. Dies mag auch in der Kartause eine Rolle gespielt haben, in deren Stiftungsrat altgediente Persönlichkeiten aus den regionalen Machtzentren sitzen.

Die Kartause Ittingen ist wohl der bekannteste Kultur-Ort des Kantons Thurgau. Er ist kompromittiert.

So weit meine zusammenfassende Einschätzung. Im Folgenden dokumentiere ich den Akt des Ausschlusses, wie er sich mir präsentierte, wie ich reagierte und welche Reaktionen darauf erfolgten.

Thurgauer Zeitung vom 15.3.2022 (Auszug aus einem Artikel):

Werden nun alle Russen ausgeladen?

Anastasia Kobekina darf am Sonntag in der Kartause Ittingen nicht auftreten,
weil sie Russin ist. Klare Haltung oder ein No-Go?

Es herrscht helle Aufregung in der Komfortzone «Klassikbetrieb». Nachdem bei Kriegsaus-bruch in der Ukraine eine Handvoll Exponenten der russischen Musikszene in die Schlagzeilen gerieten, da sie System- und Putin-treu waren und sind, verlagert sich nun das Problem auf die gesamte Szene. Die Frage ist simpel: Sollen russische Künstlerinnen und Künstler noch in der Schweiz auftreten?

«Nein», meint die Kartause Ittingen im Thurgau. Im berühmten Konzertort hat der Veranstalter den Abonnenten und Ticketkäuferinnen mitgeteilt, dass man die 28-jährige Cellistin Anatasia Kobekina nicht auftreten lassen werde. «Grund dafür ist die russische Staatsangehörigkeit der Künstlerin, nicht aber die junge Musikerin selbst. Anastasia Kobekina verurteilt den Krieg Russlands gegen die Ukraine vehement.»

Der Fall ist insofern brisant, da die wichtige Konzertagentur Hochuli für Ittingen organisiert. Und Agentur-Chef Jürg Hochuli ist gegen einen Boykott der russischen Künstlerinnen und Künstler. «Es gibt für mich ganz klar keinen Grund, dass Anastasia Kobekina nicht auftreten darf – ebenso wenig wie zum Beispiel Jewgeni Kissin oder Grigori Sokolow, die ja bei uns auftreten.»

Doch die Veranstalterin, die Kartause Ittingen, schreibt: «Die politische Situation erfordert ein klares Bekenntnis, auch von uns.» Man will mit der Absage die Betroffenheit und Überzeugung ausdrücken, dass eine übliche Tagesordnung gegenwärtig nicht möglich sei. «Gleichzeitig möchten wir ein Zeichen setzen, ohne einen jungen Menschen und eine grossartige Künstlerin politisch zu instrumentalisieren.»

Ich war empört und schickte einen Leserbrief an die Thurgauer Zeitung (und an die Kartause und an Hochuli):

«Die Kartause» verhindert den Auftritt einer jungen, russischen Cellistin

Sind wir zurück im Kalten Krieg, als Sippenhaftung an der Tagesordnung war? «Die Kartause» verhindert den Auftritt einer jungen, russischen Cellistin. Der Grund? «Die politische Situation erfordert … ein klares Bekenntnis, auch von uns.» (Website Kartause) Wofür oder wogegen denn bitte! Die Entscheidung ist politisch naiv und billig, menschenverachtend, wirtschaftlich kontraproduktiv und rechtlich fragwürdig. Politisch naiv: sie wird niemanden beeindrucken und ist das Gegenteil von mutig. Auf der Ebene von kulturell Tätigen, die in keiner Weise Aushängeschilder eines Staates sind, ist Politisieren nicht nur naiv, sondern ebenso ignorant. Gegen Funktionäre und Symbole von Staaten mag man vorgehen. Mit Menschen muss man Beziehungen pflegen. Instrumentalisierung ist menschenverachtend. Rechtlich fragwürdig: Der (externe) Konzertveranstalter Hochuli hat die Solistin engagiert. Dieser den Auftritt zu verbieten ist ein unerhörter Eingriff. Wirtschaftlich kontraproduktiv: Bisher bin ich immer wieder mit Freunden in die Kartause gegangen, habe, obwohl in Frauenfeld wohnend, dort in den letzten Jahren einige Nächte verbracht. Nun ist mir die Lust auf Kartause vergangen.

Kurzversion für NZZ

Der kalte Krieg ist zurück, die Sippenhaftung ist zurück. Die Kartause Ittingen verhindert den Auftritt einer jungen russischen Solistin, die in keine Weise als Aushängeschild des russischen Staates angesehen werden kann. Man mag Exponenten dieses Staates und Freunde von Putin sanktionieren. Jungen Solisten den Auftritt zu verbieten ist einfach nur menschenverachtend.

Auf der Website der Kartause ist die folgende Begründung zu lesen

Grund dafür ist die Kontroverse um den Auftritt russischer Künstlerinnen und Künstler beim aktuellen Weltgeschehen generell, wie sie an führenden Konzerthäusern Europas entfacht wurde. Weder wollen wir die Nähe von Musikerinnen und Musikern zu den Kriegsverantwortlichen einschätzen müssen, noch sollen Künstlerinnen und Künstler Statements abgeben müssen, mit denen sie unter Umständen nahestehende Menschen gefährden. Kein Grund für die Konzertabsage ist die junge Musikerin selbst.

Die politische Situation erfordert aber ein klares Bekenntnis, auch von uns. Wir verurteilen den Krieg Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste. Mit der Absage drücken wir unsere Betroffenheit und Überzeugung aus, dass eine übliche Tagesordnung nicht möglich ist. Gleichzeitig möchten wir ein Zeichen setzen, ohne dass ein junger Mensch und eine grossartige Künstlerin in der Person von Anastasia Kobekina politisch instrumentalisiert wird. Wir bedauern sehr, dass Anastasia Kobekina und Jean-Sélim Abdelmoula unter unserem Entscheid leiden müssen.

In einer Stellungnahme schreibt mir die Kommunikationsverantwortliche Corinne Rüegg

Es war gut 10 Tage vor unserem Konzert, als die Kontroverse um Anna Netrebko und ihre Nähe zu Putin am Opernhaus losging. Das war auch Zeitpunkt für eine Reaktion irgendwelcher Art für unser Konzert. Es ging darum, einen Entscheid zu treffen, eine spätere Absage wäre logistisch nicht mehr möglich gewesen.

Die Frage, welche sich uns stellte, war, wer entscheidet, ob eine Künstlerin genügend Distanz zu Putin hat und ob sie sich denn exponieren soll, indem sie ein Statement abgibt, weil es von ihr erwartet wird, und sie damit allenfalls Repressionen in Kauf nimmt. Wir können das nicht und wollten das nicht müssen und entschieden uns für eine Absage. Wenn das Konzert einen Monat später stattgefunden hätte, wäre die öffentliche Meinung gemacht gewesen und wir hätten uns einreihen können.

Mit der Absage wollten wir die Künstlerin schützen und daran erinnern, dass wir der Ansicht sind, im Moment sei nicht der Zeitpunkt für eine übliche Tagesordnung. Das war unsere Botschaft. Der Entscheid war nie gegen Frau Kobekina gerichtet oder gegen russische Künstler generell. Dass er jetzt teilweise anders interpretiert wird, müssen wir zur Kenntnis nehmen, und er dient nun wenigstens der Diskussion der doch nicht ganz so einfachen Thematik.

Und Jürg Hochuli:

Mein Team und ich bedauern diese Ausladung schmerzhaft, und wir haben uns im Vorfeld klar und vehement dagegen ausgesprochen.

Auf der (deutschen) Website BR-Klassik.de:

Auf Instagram hat die junge Cellistin Anastasia Kobekina am Dienstag die Übersetzung einer Stellungnahme gepostet. Darin steht, dass ihr Konzert am Sonntag, 20. März, im schweizerischen Ittingen abgesagt wurde, weil sie russischer Nationalität sei. Und das, obwohl die Cellistin Kobekina den Krieg Russlands gegen die Ukraine öffentlich verurteilt. Am 2. März schrieb sie auf Instagram von einer "schrecklichen Gewalttat". Sie akzeptiere nicht, dass dieser Krieg in ihrem Namen als russische Staatsbürgerin geführt werde.

Ich notierte mir dazu folgendes:

Es dürfte aber gerade nicht so sein, dass eine Künstlerin ein (von der Konzertorganisation) gewünschtes Bekenntnis ablegen muss, um auftreten zu dürfen. Was beim Sport mit seinen fast immer mitgeführten national(istisch)en Symbolen eher vorstellbar ist (dass eine Identifikation mit einer bestimmten Politik vorgenommen wird), wirkt in den verschiedenen Sparten der Kunst einfach nur zerstörerisch. Die Haltung der Kartause ist ängstlich oder gar feige. Man wollte das Fähnlein nach dem Wind drehen. Leider war nicht rechtzeitig klar, woher der Wind weht.

Das Problem der Kartause Ittingen

Die Entscheidung für eine Absage des Konzerts wurde von der Geschäftsleitung der Kartause gefällt. Dieser gehören an: der Procurator, der Hoteldirektor, der Leiter Soziales und Werkbetrieb, der kaufmännische Leiter, die Leiterin Kommunikation und Marketing, der Leiter Gutsbetrieb. In dieser Gruppe ist keine besondere Kompetenz für kulturelle beziehungsweise politische Fragen zu erkennen.

Die Konzertorganisation ist an die Agentur Hochuli ausgelagert, die auch anderweitig (z.B. St. Peter Zürich, Tonhalle) hochkarätige Konzerte organisiert und sich für die Durchführung dieses Konzerts eingesetzt hat. Die Konzerte firmieren allerdings unter «Ittinger Sonntagskonzerte». Da stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit. Wenn die Kartause nur Plattform wäre, Hochuli sichtbar die verantwortliche Agentur, könnte sich die Kartause aus der Verantwortung nehmen. Etwas anders ist die Situation bei den Ittinger Pfingstkonzerten, deren Programmierung seit vielen Jahren in den Händen international sehr bekannter Musiker liegt. Derzeit liegt die künstlerische Leitung bei Kristian Bezuidenhout und Isabelle Faust. Vorgesehen sind «zum Glück» keine russischen Solisten. Hätte die Geschäftsleitung sonst auch hier interveniert?

Wenn es zwischen der Unternehmensführung (Geschäftsleitung) der Kartause und den künstlerisch Verantwortlichen keine selbständige, verantwortliche Intendanz gibt, dann werden derartige Zwischenfälle auch in Zukunft kaum zu vermeiden sein – sofern Hochuli überhaupt bereit ist, die Konzertorganisation in der aktuellen Konstellation weiter wahrzunehmen.

Die Flucht der 99-jährigen Pauline Beck-Rosenow

Meine Urgrossmutter Pauline Beck-Rosenow stand in ihrem 99. Lebensjahr, als sie auf die Flucht musste. Sie war die Witwe des Pfarrers der Herrnhuter Brüdergemeine Conrad Beck. Was im folgenden Bericht deutlich zum Ausdruck kommt, ist das ausgeprägte Gemeinschaftsleben der Brüdergemeine mit ihren Einrichtungen wie Schwesternhaus, Witwenhaus usw. Die Mitglieder der Gemeine werden als Schwester (Schw.) oder Bruder (Br.) angesprochen. Den Bericht schrieb die jüngste Tochter Hedi für ihre Geschwister, Verwandten und Bekannten. Während in Deutschland die Wirren des Krieges herrschten, war ein Teil der Familie, die Familie der Enkelin Erika Frey, die mit ihrem Mann, dem Missionar Hans Frey, in Surinam weilte, dort schon seit sieben Jahren interniert. Ein Teil dieser Familie, z.B. die im Bericht verschiedentlich erwähnte, 1926 geborene Ilse Frey, meine Cousine, lebte in Deutschland, denn Missionskinder, dies traf auch meine Mutter, müssen zurück in die Heimat, wenn sie schulpflichtig werden. In die Schule gehen sie in die Internate, die im Bericht auch erwähnt werden.

Der Bericht, am 10. Juli 1945 (d.h. kurz nach meiner Geburt) geschrieben, umfasst sechs mit Schreibmaschine eng beschriebene A4-Seiten (in dieser Transskription 8 Seiten). Ich füge ihn hier als PDF-Datei an, da er in diesem Format, ausgedruckt, besser lesbar sein dürfte als auf der Website am Bildschirm. Die Schreibweisen und Zeichensetzung habe ich durchwegs übernommen. Nur ganz wenige Stellen waren nicht lesbar.

Ein gutes Jahr später feierte Pauline Beck-Rosenow mit etwa 270 Gästen ihren 100. Geburtstag – ein gutes Jahr nach Kriegsende im Osten Deutschlands! Sie starb im Jahr danach.

Hier der Link zur PDF-Datei

Wissenschaft versus Querdenkertum

Zu einer falschen Alternative

Stand Wissenschaft je während so langer Zeit im Bewusstsein der Öffentlichkeit wie heute? Täglich werden ihre Befunde zur Corona-Pandemie kommuniziert. Die Politik beruft sich bei ihren Entscheidungen auf Wissenschaft. Doch auch ohne derartige Öffentlichkeit und die Aktualität einer Pandemie ist nüchtern festzustellen, dass alle wesentlichen Errungenschaften unserer Zivilisation – auch deren Auswüchse – auf wissenschaftlichen Erkenntnisse aufbauen. Mit dieser Feststellung rückt die Ambivalenz der Wirkung von Wissenschaft ins Blickfeld. Vehement diskutiert wurde sie erst gerade im Rahmen der schweizerischen Volksabstimmungen über die Verwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft in der ersten Jahreshälfte 2021: Während Jahrzehnten wurde die Landwirtschaft wissenschaftlich auf eine Art beraten und mit Subventionen vom Staat begleitet, die zur Zerstörung der Lebensgrundlagen (Böden und Wasser) führt. Erkenntnisse in Teilbereichen führen zur Entwicklung von (effizienten) Technologien, deren sich das Kapital bemächtigt, um sie grossmassstäblich zu nutzen – immer wieder mit fatalen Konsequenzen. Umweltzerstörungen, das Verschwinden von Insekten und Vögeln, sprechen eine deutliche Sprache.

Eigentlich ist es ein ungeheuerlicher Vorgang: der Mensch macht sich an Lebensvorgängen zu schaffen, ohne dass er einen einigermassen gesicherten Begriff von Leben hat. Das, was sich Naturwissenschaft nennt, hat einen völlig unzulänglichen Begriff von Natur! Eine Vorstellung dieser Ungeheuerlichkeit vermittelt die These, das Corona-Virus sei in einem Labor entwickelt worden und von da entwichen. Der Mensch, ein Zauberlehrling? Laufend setzt er Erkenntnisse (Teilerkenntnisse!) technologisch um, ohne dass gesichert ist, dass er die dadurch in Gang gesetzten natürlichen, sozialen oder psychischen Prozesse bewältigen kann. Wer genau ist der Zauberlehrling? Ist vielleicht die Wissenschaft frei zu sprechen und das Kapital, das deren Erkenntnisse nutzt, zu verurteilen? Das wäre zu einfach.

Im Stichwort «Teilerkenntnisse» steckt ein wichtiger Hinweis. Nicht erst die technologische Umsetzung, sondern bereits der absolut dominante Ansatz aller gängigen Wissenschafspraktiken ist auf Teilbereiche fixiert. Jede wissenschaftliche Arbeit beginnt mit der Abgrenzung des Teilbereichs, der untersucht werden soll. Definitionen stehen am Anfang. «Definition» heisst wiederum nichts anderes als Abgrenzung. Nie wird der Anspruch erhoben, das Ganze ins Auge zu fassen, um sich allenfalls erst dann einem Teilbereich zuzuwenden.

Dies ist allen, die mit Wissenschaft je in Berührung gekommen sind oder sie gar zum Beruf gemacht haben, völlig selbstverständlich. Wie sollte oder könnte es denn anders sein?! Merkwürdig an dieser Situation ist die Tatsache, dass es im ganzen Wissenschaftssystem kaum ein Bewusstsein von der Problematik dieser Situation gibt. Es ist selbstverständlich, dass Teilerkenntnisse produziert werden. Anders scheint Wissenschaft gar nicht möglich zu sein. Wissenschaft beginnt erst nach der «Parzellierung» des in Frage kommenden Erkenntnisgebietes und nach der Definition der Begriffe, die verwendet werden sollen. Was zu den Abgrenzungen führt, wird als vorwissenschaftlich angesehen und liegt damit ausserhalb der Debatte. Es wird allenfalls von der marxistisch inspirierten Wissenschaftskritik thematisiert (siehe beispielsweise Jürgen Habermas: Erkenntnis und Interesse). Nicht der Wahrheitsanspruch von Wissenschaft, sondern «nur» deren Einsatz als Herrschaftsinstrument wird hier problematisiert
Die Perspektive, dass der Mensch mit seinen Teilerkenntnissen ins ungeheuer komplexe Räderwerk beziehungsweise den hochentwickelten Organismus der Naturzusammenhänge eingreift ohne zu wissen, was er damit auslösen könnte, ist erschreckend. Dass Wissenschaft sich mit Teilaspekten beschäftigt und sich für das Ganze kaum verantwortlich fühlt, wird aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt. – Aber welches wäre denn die Alternative?

Um zu einer Antwort zu kommen, möchte ich einen Blick auf charakteristische Erkenntnishaltungen des Menschen werfen. Dabei lasse ich jegliche Tradition erkenntnistheoretischer Debatten beiseite und fordere zur Selbstbeobachtung auf. Zur Wahrnehmung der Welt steht uns in erster Linie der Sehsinn zur Verfügung. Mit ihm können wir viele Einzelheiten sehr schnell erfassen. Die Erfahrung zeigt, dass wir aus der Menge der Wahrnehmungen ohne Verzug herausgreifen, was uns interessiert. Es ergibt sich umgehend eine Art Hierarchie von wichtigen und unwichtigen Wahrnehmungen bzw. Gegenständen, die ich damit für mich herausgreife, andere, die ich vielleicht gar übersehe. Und weil ich primär auf den Sehsinn abstelle, entgehen mir Aspekte, die mit anderen Sinnen zu erschliessen wären.

Ganz anders ist der Vorgang, wenn wir die Welt mit geschlossenen Augen (oder im Dunkeln) wahrnehmen sollen. Wir sind gezwungen zu tasten. Alles ist zunächst gleich wichtig. Es gibt keine Wertung, keine Hierarchie. Was wir sehenden Auges vielleicht übersehen hätten, wird möglicherweise merk-würdig.

Man könnte die Charakterisierung der beiden Vorgehensweisen weiterführen. Ich schliesse sie an dieser Stelle ab, indem ich sie (mit meinen eigenen Begriffen) benenne: Zuerst habe ich die herausgreifende, dann die ertastende oder abtastende Vorgehensweise skizziert.

Die herausgreifende Vorgehensweise ist schnell beim Teilaspekt, wie ich dies oben skizzierte. Sie korreliert vielleicht den einen mit einem anderen Teilaspekt, Stickstoff mit Pflanzenwachstum – und schon ist ein technologisch verwertbarer Zusammenhang gefunden.

Ertasten oder Abtasten ist längst nicht so schnell und produktiv, bringt aber wesentlich mehr vom Ganzen in Erfahrung. «Tasten» ist natürlich eine Metapher. Die tastende Attitüde können wir uns auch mit dem Sehsinn aneignen. Wer malt oder zeichnet, kennt diese Haltung. Doch nicht eine Kausalität interessiert, sondern der Oikos. Diese Vorgehensweise ist mit einem sehr bekannten Namen verbunden: Johann Wolfgang von Goethe. Was hat ein Dichter in Erkenntnisfragen zu suchen? Als solcher wird Goethe heute fast ausschliesslich gesehen. Er selber hatte eine ganz andere Einschätzung. So sagte er etwa am 19. Februar 1829 zu Eckermann: «Auf alles, was ich als Poet geleistet habe, bilde ich mir gar nichts ein. Es haben treffliche Dichter mit mir gelebt, es lebten noch trefflichere vor mir, und es werden ihrer nach mir sein. Dass ich aber in meinem Jahrhundert in der schwierigen Wissenschaft der Farbenlehre der einzige bin, der das Rechte weiss, darauf tue ich mir etwas zugute ... ». Goethe stand in engem Kontakt mit vielen Naturwissenschaftern seiner Zeit (zu den heute noch bekanntesten gehört wohl Alexander von Humboldt) und fand deren Anerkennung, denn er trug mit seinen Erkenntnissen zu vielen Problemstellungen bei, mit denen sich die Naturforscher beschäftigten. Allerdings öffnete sich auch bald die Kluft zu derjenigen Wissenschaftsentwicklung, die ich als «herausgreifend» charakterisiert habe. So schrieb etwa Emil du Bois-Raymond 1882 über Goethe: «Sein Theoretisieren beschränkt sich darauf, aus einem Urphänomen, wie er es nennt, welches aber schon ein sehr verwickeltes ist, andere Phänomene hervorgehen zu lassen, etwa wie ein Nebelbild dem anderen folgt, ohne einleuchtenden ursächlichen Zusammenhang. Der Begriff der mechanischen Kausalität war es, der Goethe gänzlich abging.» Goethe oder ein «Goetheanist» würde entgegnen: Mechanische Kausalität ist ein Begriff, der im Bereich der toten Materie gute Dienste leistet, im Bereich des Lebendigen aber zu kurz greift. Kausalitäten fussen immer auf einer beschränkten, herausgreifenden Betrachtung. Im Lebendigen muss mit qualitativen Begriffen, vor allem aber zunächst rein beschreibend gearbeitet werden, ohne auf – beispielsweise kausale – Abhängigkeiten zu schielen.

Etwa ein halbes Jahrhundert nach Goethes Tod, etwa zu der Zeit, als Dubois-Raymond seine Kritik vortrug, griff Rudolf Steiner Goethes Ansatz der Naturforschung auf. Er war Herausgeber von Goethes naturwissenschaftlichen Schriften und arbeitete dessen Methode in den «Grundlinien einer Erkenntnistheorie der Goetheschen Weltanschauung» heraus. Schüler von Steiner demonstrierten mit zahlreichen Monografien die Fruchtbarkeit dieses Ansatzes. Er ist nicht auf die Naturwissenschaften beschränkt, sondern dient auch der Beschreibung sozialer und wirtschaftlicher Phänomene. Auch hier kann man zugreifend oder abtastend vorgehen. Eine herkömmliche Arbeit über Geldschöpfung oder Währungsprobleme zögert nicht, eine Geld-Definition an den Anfang einer Studie zu setzen. Goetheanistische Sozialwissenschafter gehen insofern abtastend vor, als sie Geldphänomene, Geldkreisläufe usw. beschreiben, um von einer umfassenden Beschreibung des Ganzen zum Begriff des Geldes und zu einzelnen Fragestellungen zu kommen (so etwa Udo Herrmannstorfer, an dessen Vorgehensweise ich den Begriff des Ertastens ausbildete, der meines Erachtens die Aktivität im Wahrnehmungsvorgang deutlicher ausdrückt als Goethes Begriff des Anschauens).

Die Beschreibung des angeschauten oder ertasteten Phänomens hat – wie schon oben festgestellt – nicht zum Ziel, irgendwelche funktionalen oder kausalen Beziehungen zwischen Elementen aufzuzeigen. «Solche Nützlichkeitslehrer sagen wohl: der Ochse habe Hörner, um sich damit zu wehren. Nun frage ich aber: warum hat das Schaf keine? und wenn es welche hat, warum sind sie ihm um die Ohren gewickelt, so dass sie ihm zu nichts dienen?» (Goethe im Gespräch mit Eckermann am 20.2.1831) Der Goetheanist fragt nicht nach funktionalen oder kausalen Beziehungen, sondern nach der Gestalt. Dabei stösst er immer wieder auf Polaritäten und damit auch auf das Phänomen des Gleichgewichts. Zum Beispiel: Der Mensch hat (wie jedes Säugetier) seinen «Wärmepol» im Stoffwechselbereich, den «Kältepol» im Gehirn. Wenn der Wärmehaushalt aus dem Gleichgewicht gerät, kommt es zu fiebriger Überhitzung. Der goetheanistische Arzt wird nicht in erster Linie die als zu hoch befundene Temperatur (das Symptom) bekämpfen, sondern nach der Ursache des Ungleichgewichts fragen und dieses angehen. Anhand konventioneller Kriterien beurteilt, wird sein Vorgehen (im Vergleich zur Wirkung eines fiebersenkenden Medikaments) meist als wenig wirksam beurteilt werden. Ab es ist wohl nachhaltiger. In meinem Büchlein «Eintopf und Eliten» beschrieb ich zahlreiche soziale Polaritäten, um von diesen zu Gestaltungsvorschlägen zu kommen.

Es ist nicht so, dass die Schule, die Dubois-Raymond vertrat, mit ihrer Effektivität ganz unbestritten war. In dieser Zeit (schon vor Goethes Tod) setzte die industrielle Entwicklung ein, die auf den Errungenschaften der Wissenschaften und Technik basierte. Statt zu deutlich artikulierter Kritik, wie sie beispielsweise Goethe formulierte, führte sie zu Flucht und Rückwärtsgewandtheit. Ein Ausdruck davon war die Romantik. Sie war nicht Goethes, sondern Schillers Sache, wie Goethe Eckermann am 21. März 1830 erklärt: «Der Begriff von klassischer und romantischer Poesie, der jetzt über die ganze Welt geht und so viel Streit und Spaltungen verursacht ... , ist ursprünglich von mir und Schiller ausgegangen. Ich hatte in der Poesie die Maxime des objektiven Verfahrens und wollte nur dieses gelten lassen, Schiller aber, der ganz subjektiv wirkte, hielt seine Art für die rechte, und um sich gegen mich zu wehren, schrieb er den Aufsatz über naive und sentimentale Dichtung.» Die Romantik öffnete den Zugang zum Mittelalter, das Goethe wenig interessierte, zu den Märchen (z.B. die Sammlung der Brüder Grimm), zu einer Welt, die von der aufkommenden Industrialisierung noch nicht berührt war. In der Lebensreformbewegung fand diese Abwendung von der kühlen Rationalität von Wissenschaft und Technik eine lebensnahe Umsetzung in der Ernährung (Reformhäuser), der Wohnweise (Gartenstädte), in der Wandervogelbewegung und der Erziehung (Reformpädagogik). Doch Abwenden ist nicht Auseinandersetzen. Heute werden Errungenschaften von Wissenschaften und Technik dann und wann in bestimmten Themenbereichen problematisiert – nicht aus der Wissenschaft heraus, sondern vonseiten einer engagierten Öffentlichkeit. So gibt es eine starke Opposition gegen das immer weiter gehende Eindringen des Menschen in die Grundbausteine der Materie (Atom) und des Lebens (Gen), vor allem gegen deren Nutzung. Der Umgang mit Strahlungskritikern (5G) zeigt, dass die Beweislast in solchen Situationen den Kritikern zugeschoben wird. Nicht diejenigen, welche eine neue Technologie einführen wollen, müssen deren Unbedenklichkeit aufzeigen, sondern die Kritiker müssen die Schädlichkeit nachweisen (wobei die Anforderungen an die Nachweise von denjenigen vorgegeben werden, die die neue Technologie vertreten). Doch auch diese Opposition hat bisher nicht zu einer Auseinandersetzung auf dem Niveau der wissenschaftlichen Grundfragen geführt.

Kaum je stand Wissenschaft während so langer Zeit im Bewusstsein der Öffentlichkeit wie jetzt. Sie erklärt, wie Viren übertragen werden und entwickelt auf mRNA-Basis Abwehrstoffe. Auch wenn die Entwicklung der Pandemie ständig Haken schlägt und die Ziele des Schutzes durch Impfung nicht erreicht werden und man inzwischen zufrieden ist, wenn Krankheitsverläufe nach Impfung weniger schwer ausfallen, erscheint der Kampf gegen das Virus wie eine alternativlose Bestätigung dieser Art von Wissenschaft und Technik, deren lebensfeindliche Auswirkungen erst gerade intensiv diskutiert worden sind. Allen anderen (leider oft linkischen oder obskuren) Versuchen der Erklärung und der Abwehr der Virus-Erkrankung wird mit dem Vorwurf des Querdenkertums die Legitimität entzogen. In der gegebenen Situation bleiben möglicherweise keine Alternative zur Impfung, so wie auch Goethe am 19. Februar 1831 konzedierte: «Dennoch aber bin ich dafür, dass man von dem strengen Gebot der Impfung auch ferner nicht abgehe ...» Eine wirkungsvolle Krisenintervention in Form einer Impfkampagne ist aber nicht per se schon ein nachhaltiges Gesundheitskonzept. Nach Bewältigung der aktuelle Krise müssen die im Raum stehenden Fragen aufgegriffen werden. Mit diesem Aufsatz versuchte ich, einige Hinweise zu formulieren.

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