9. Politische Initiativen zur Veränderung der Rahmenbedingungen
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- Erstellt: Sonntag, 07. April 2013 15:39
Das 2013 angenommene Raumplanungsgesetzt soll Zielen Nachachtung verschaffen, welche an und für sich bereits unter bisherigem Regime Gesetz waren (haushälterischer Umgang mit Boden). Bodenrechtlich von Bedeutung ist, dass nicht jeder Wertzuwachs von Boden selbstverständlich dem Eigentümer zugute kommen soll. „Wenn Landwirtschaftsland neu einer Bauzone zugewiesen wird, erfährt es ohne jegliches Zutun des Eigentümers eine starke Wertsteigerung. Denn Bauland ist üblicherweise teurer als Landwirtschaftsland, und Land für den Wohnungsbau ist in der Regel wertvoller als Gewerbebauland." Aus einem Faktenblatt des Bundes zur Volskabstimmung. Dies trifft auch bei Umzonungen zu. Stossend ist, dass die Verwendung der Mehrwertabschöpfung häufig sehr eingeschränkt ist, im Kanton Thurgau z.B. nur für Entschädigungen bei Rückzonungen verwendet werden soll. Ebenfalls stossend ist, dass sich der Kanton Bern als Grundeigentümer weigert, bei zonenplanmässigen Aufwertungen die Mehrwertabschöpfung zu akzeptieren.