Gemeingut Boden

K800 DSC 0327Das durch bürgerliche Revolution und Römisches Recht geprägte Denken kennt zwei Kategorien: Individuum (Pri­vatheit) und Staat.

Selbst in der Schweiz, die über einen durch und durch genossenschaftlichen Stammbaum ver­fügt und – in Überresten – noch heute gemeinschaftliche Nutzungskonzepte kennt, beschränkt sich die Diskussi­on auf diese Dualität. Mehr und mehr werden allerdings die Rechte der Allgemeinheit eingefordert. Die Einschränkungen beim Zweitwohnungsbau stehen symbolhaft für diesen Trend. Es gibt aber nicht nur restriktive, sondern auch aktiv gestalterische Ansätze. In 15 Abschnitten werden Entwicklungstendenzen nachgezeichnet. Auf das Bild klicken, um zu diesem Kapitel zu gelangen.

Bild: Matthias Wiesmann