Fall fünf: Bildungsfinanzierung

FallfünfDer Staat finanziert eine Schule. Das nennt sich «Objektfinanzierung». Behindertenorganisationen haben darauf gedrängt, den Betroffenen mehr Entscheidungsfreiheit zu verschaffen. So entstand die «Subjektfinanzierung». Wer eine bestimmte Institution besucht, bringt subjektfinanziert sozusagen «sein» Geld mit. Das ist das Ende des staatlichen Verfügungsdenkens im Behindertenbereich. Im Schulwesen ist es ungebrochen.

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