«Boden verkaufen verboten»

3018 Burgunder 1 formatiertDie NZZ berichtete unter diesem Titel über die Bodeninitiativen von Basel (67% Ja-Stimmen) und Emmen (51% Ja-Stimmen), die der Gemeinde auferlegen, einen Bestand an eigenem Boden zu halten und diesen nur im Baurecht abzugeben (allfällige Verkäufe sind zu kompensieren).

«Damit verlieren die Behörden die notwendige Handlungsfreiheit» resümiert die NZZ. Das Gegenteil ist der Fall – allerdings im Grossen. Während die Mieten seit dem Jahrhundertbeginn um 53% zugenommen haben (Angabe Wüest & Partner), wuchs das Bruttoinlandprodukt um 40% und die Löhne um 37.6%. Die Entwicklungsschere von Einkommen und Mieten führen direkt zu einer massiven Belastung des Gemeinwesens. Denn die durch privaten Grundbesitz erzielte Bodenrente muss durch stetig wachsenden Sozial- und Ergänzungsleistungen durch das Gemeinwesen finanziert werden. Diese steigenden Finanzierungslasten engen den Handlungsspieltraum des Staates massiv ein. Der gemeinnützige Wohnungsbau bewirkt das Gegenteil: Gemäss NZZ liegen die Mieten gemeinnütziger Wohnbauträger um 26% unter denen des Marktes. MieterInnen solcher Wohnungen müssen weniger oft oder nur in geringerem Umfang Soizialleistungen beanspruchen. Gemeinnützige Wohnbauträger bauen oft auf Land, das von den Gemeinden erworben worden und im Baurecht zur Verfügung gestellt worden ist. Die Handlungsfreiheit der Behörde wird ausserdem dadurch erhöht, dass sie nach Ablauf der Baurechtsdauer über die weitere Verwendung des Bodens entscheiden kann. Ist der Boden in Privatbesitz, hat die Behörde überhaupt keine Einflussmöglichkeit.

Ein etwas ausführlicherer Beitrag und Handlungsvorschläge finden sich hier.

Bild: CoOpera