Schön oder hässlich?

20161118 DSC 8162Anschauungsmaterial zu dieser Auseinandersetzung lieferte das thurgauische Amt für Raumentwicklung im Jahr 2020. Auf einer auf drei Seiten von Wald umgebenen Wiese auf dem Seerücken hielt der Bewirtschafter des zur (staatlichen) Vollzugsanstalt Kalchrain gehörenden Hofs Freilandschweine. Ich kenne den Ort gut, weil ich dieser Wiese oft entlangwanderte und mich jedes Mal freute, dass die Schweine hier ihre Natur ausleben können. Auf drei Seiten ist die Wiese von Wald eingeschlossen (auf dem Bild schwach erkennbare Waldlichtung am rechten Rand des Bildes; auf das Bild klicken, um es zu vergrössern) Auf der vierten Seite ist sie offen zum Mittelland hin, das man von der Wiese aus allerdings nicht sieht, weil man dar-über hinweg zu den fernen Berner Alpen blickt. Umgekehrt kann man auch sagen: Einblick auf die Wiese hat man von nirgendwo her, ausser von Eiger, Mönch und Jungfrau. Dies ist wichtig festzuhalten, weil das Amt für Raumentwicklung später von empfindlicher Landschaft sprach.

Selbstverständlich brauchen diese Tiere einen Unterstand. Ohne einen solchen wäre wohl der Tierschutz eingeschritten. Mit diesem schritt nun halt das Amt für Raumentwicklung ein.

WieseObjekt des Anstosses ist das kleine Halbrund auf der rechten Bildhälfte, direkt unter dem Waldrand – gesehen vom Wanderweg aus.

Einer der Grundsätze jedes Verwaltungshandelns ist Verhältnismässigkeit. Deshalb sind die Einwände des Amtes mit anderen Beispielen zu vergleichen, die offensichtlich toleriert werden: Siloballen und Folienabdeckungen.

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Und schliesslich darf nicht fehlen, was viele Gemüter derzeit besonders erhitzt: Windräder.

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 Dieses Bild (Windturbinen) zeigt besonders deutlich, dass die Spannbreite dessen, was Menschen an Sympathie oder Antipathie mobilisieren können, enorm gross ist. Als ich auf einer Fahrt in Frankreich erstmals Windräder am fernen Horizont sah, kamen sie mir wie gemütliche Riesen aus dem Märchen vor, spontan sympathisch. Etwas später tauchten die ersten Leserbriefe vehement dagegen in Zeitungen auf, beispielsweise von Hans Christoph Binswanger. Heute sind sie Beispiele grösster Heuchelei: Leute, die aus einer Region mit Windkraftplanung mit dem Auto in die nächsten Städte pendeln und einen Lärmteppich hinter sich herziehen monieren den Lärm der Windräder. Oder sie entdecken sich selbst als Vogelschützer und geben vor, aus Vogelschutzgründen gegen Windkraft zu sein. Oder sie befürchten Einbussen für das Weltkulturerbe Reichenau, wenn von der Insel aus Windräder auf dem Seerücken zu sehen sein würden. Haben sie sich auch gegen die Bedeckung der Insel mit Gewächshäusern und Plastictunnels stark gemacht?

Fazit: schön und hässlich lassen sich nicht anhand «objektiver» Kriterien bestimmen. Besonders schwierig wird es, wenn Eigeninteressen in die Diskussion einfliessen.

Die nächste Folge trägt den Titel: Ästhetik per Reglementierung? und thematisiert Bauordnungen und die sogenannten Landschaftsqualitätsbeiträge in der Landwirtschaft.

Ästhetik per Reglementierung?

Bild 6

Im letzten Beitrag war von einem «Objekt des Anstosses» die Rede, kaum sichtbar auf der grossen Wiese. Hier das Objekt nun aus der Nähe. Was hatte das Amt für Raumentwicklung zu beanstanden?
In der Zeitung wurde die Argumentation des Amtes folgendermassen zitiert:

 «Die Rundbogenzelte stünden teilweise in einer Landschaftsschutzzone und würden sich ‹nicht ausreichend in das empfindliche Landschaftsbild einfügen.› Störend seien insbesondere Form, Farbe und Material. Sie würden klar nicht dem Baustil von im Thurgau üblichen, taditionellen landwirtschaftlichen Bauten entsprechen.»

Bild 7Inwiefern hier Hässliches (Farbe, Material) moniert wird, was sonst toleriert wird, habe ich bereits mit den Bildern zu Siloballen und Folienabdeckung hinterfragt. Bleibt noch die Form. Wie könnte man sich einen Schweine-Unterstand im Stil «von im Thurgau üblichen, traditionellen landwirtschaftlichen Bauten» vorstellen? Etwa kleine Riegelhäuslein? Wer über Land wandert, sieht Hässliches zu Hauf. Die «traditionelle landwirtschaftliche Baute» ist längst nicht mehr Norm. Und was sich um die Bauernhäuser und Ökonomiegebäude herum sonst noch ansammelt, ist gelegentlich an Hässlichkeit nicht mehr zu überbieten. Hier lassen sich kaum Standards für Schweine-Tunnels ableiten.

 Bild 8Besiedelung als Landschaftsveränderung

Welche Möglichkeiten hat die Gesellschaft entwickelt, um die Landschaft vor dem Missbrauch des expansiven Handelns des Menschen zu schützen?

Frühere Siedlungen wurden oft sehr planmässig angelegt.

Nebenstehend ein Plan der Stadt Bern, wie sie noch bis ins 18. Jahrhundert bestanden hatte. Die Stadt entwickelte sich von unten (rechts) nach oben. Der Platz innerhalb der Befestigungen mittelalterlicher Städte war knapp. So blieb keine andere Möglichkeit, als eine Zuteilung von Parzellen (Hofstätten) mit festen Massen.

Dörfer in Rebbaugebieten wirken noch heute oft sehr dicht gebaut. Daneben gab es immer auch die Streusiedlungsweise (Appenzellerland, Bregenzerwald) und Strassendörfer. 

Bild 9Dieses Bild zeigt das Langdorf, früher ein selbständiges Dorf, heute ein Stadtteil von Frauenfeld. Die Siedlungsstruktur findet sich auch in anderen Dörfern der Region: Die Front mit dem Wohnteil ist der Strasse zugewandt. Daran schliesst der landwirtschaftliche oder gewerbliche Ökonomieteil an. Diese Bauweise erreicht eine relativ hohe Dichte.
Bild_10_1.jpgMitte des 19. Jahrhunderts wurde die Eisenbahnlinie quer durch dieses Dorf gelegt, was damals angesichts der geringen Frequenz der Züge und den Niveau-Übergängen über die Gleise nicht sehr einschneidend war. Heute gibt es keine Niveauübergänge mehr. Einige Strassen sind nicht mehr durchgehend.

 Die Industrialisierung (19. Jahrhundert) brauchte Menschen. Sie strömten in die Städte, wo z.B. in Berlin (nächstes Bild) dichteste Wohnüberbauungen erstellt wurden.

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Die Wohnverhältnisse in diesen Arbeitersiedlungen waren grässlich. Bis zu vierzig Partien (Familien) teilten sich eine Toilette irgendwo im Treppenhaus. Auch die Küchen mussten geteilt werden.

Derartige Wohnverhältnisse wurden u.a. von Kafka beschrieben. 

Raumplanung zur Eindämmung

Mit Bevölkerungsentwicklung und Wohlstand vor allem im 20. Jahrhundert wucherten die Siedlungen. Es brauchte viele Anläufe, um eine einigermassen effiziente Siedlungspolitik zu erreichen. Namentlich in bürgerlichen Kreisen wurde Raumplanung lange mit Freiheitsberaubung gleichgesetzt. Schliesslich setzte sich die Pflicht der Zonenplanung durch.

Bild 11Doch die «empfindlichen Landschaftsbilder» sind in der Regel auch die gesuchten Wohnlagen: man hat die weite Landschaft vor und unter sich – und wird auch von weit her gesehen. Die Beispiele schlechter Zonenplanung sind allerdings Legion. 

Beim Beispiel Uhwiesen, am nördlichen Rand des Kantons Zürich, kann man sich beispielsweise fragen: was bewegte die Planer dazu, die Bauzone bis zum Waldrand oberhalb des Rebberges auszudehnen.

Bild 12Für einzelne Bauten innerhalb der Siedlungen / Siedlungszonen sind die Baureglemente / Bauordnungen massgebend. Wenn man das Berliner Bild mit den verschachtelten Hinterhöfen betrachtet, wird der Sinn einer Bauordnung schnell plausibel: Eine einigermassen gesunde Lebensweise muss möglich sein, es braucht Licht und Luft. Sicherheit muss gewährleistet sein (Zufahrt für Feuerwehr und Polizei). Das sind Fragen des Schutzes, den der Staat gewährleisten muss. Doch ein grosser Irrtum entwickelte sich, als man glaubte, auch Ästhetik per Baureglement beeinflussen zu können, zum Beispiel, indem man nur Schrägdächer gestattet. So sind Bauordnungen heute Sammelsurien von Vorschriften mit unterschiedlichster Begründung – wobei der einzelnen Vorschrift nicht anzusehen ist, welches Motiv dahintersteckt. Wozu etwa dient die Vorschrift, dass Häuser einen Abstand von z.B. 50 cm zur Strasse einzuhalten hätten? Mit den üblichen Grünstreifen ist weder der Biodiversität noch dem Hauswart gedient. Ästhetik ist eine Frage der Urteilsbildung, für welche demokratische Abstimmungsprozesse keine adäquaten Instrumente sind.

Bauen ohne BauordnungBild 13

In Vorarlberg gibt es etwa ein Dutzend Gemeinden, die gänzlich auf Bauordnungen verzichten und Baugesuche individuell in einem Fachgremium beurteilen. Ich liess mich von Josef Mathys, dem langjährigen ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Zwischenwasser (Nähe Feldkirch) durch die Gemeinde führen. Im Unterschied zu rechtlichen Normen, die nur vielleicht Schlimmstes verhindern, sicher aber Hervorragendes behindern können, sind individuelle Urteilsbildungsprozesse geeignet, ausgezeichnete Projekte möglich zu machen. Mathys erzählte mir von einem Projekt, das in der eingereichten Form nicht bewilligt wurde. Die Beratungen führten zu Veränderungen, sodass der Bauherr am Schluss feststellte, das weiter entwickelte Projekt sei nun deutlich besser, als das ursprünglich eingereichte. Worauf Mathys entgegnete, das sei eigentlich der Beratungsleistung der Gemeinde geschuldet. Der Antragsteller überwies daraufhin einen erheblichen Betrag an die Gemeinde – freiwillig.

Die Gemeinde Zwischenwasser liegt am östlichen Rand des Rheintals und erstreckt sich von gut 500 bis auf 2000 Meter ü.M., was zu teilweise schwierigen Voraussetzungen für das Bauen führt. Das hier abgebildete Schulhaus (oben) wurde ganz an die Strasse gerückt (kein Grünstreifen!), unter dem Platz im Vordergrund liegt die Turnhalle.

Bild 14Im Verlauf der ersten Jahre von Mathys' Amtszeit reichte das Architektenpaar Marte&Marte ein Baugesuch ein: ein Einfamilien-Wohnhaus (Beton), daneben ein Wohnturm aus Corten-Stahl. Das Bewilligungsgremium bewilligte nur das Wohnhaus und wagte es (noch) nicht, den ungewöhnlichen Wohnturm zu bewilligen. Die Familie wuchs, das Paar reichte erneut ein Baugesuch ein – für den Wohnturm. Nun wurde er bewilligt. Er wird «Mädle-Turm» genannt. (Besseres Bild siehe Link zu Website Marte & Marte) 

Diese Praxis der Baubewilligung macht auch ausserordentliche Architekturformen möglich, die sonst nicht einmal angedacht würden.

Ein Baureglement hat die Gemeinde Zwischenwasser zwar nicht, einige Grundsätze allerdings schon. Dazu gehört, dass sich die Architektur der Topografie des Geländes anzupassen hat und nicht das Gelände der Architektur. Genau dieser Grundsatz scheint in vielen Baureglementen zu fehlen. Davon zeugen die gewaltigen Wälle von (ortsfremden) Granitblöcken, die ebene Rasenflächen vor der Terrassentüre und einen problemlosen Parcours für den Mähroboter ermöglichen sollen.

Gemäss Digitalisierungsstudien gehören Baugesuche zu denjenigen Prozessen in der Verwaltung, die weitgehend digitalisiert werden könnten. Das ist gut vorstellbar. Denn die einzelnen Vorschriften des Reglements können in Online-Formularen mit Kästchen erfüllt/nicht erfüllt versehen werden. Der Architekt oder der Bauherr füllt das Formular aus und beantragt die gewünschten Ausnahmen. Damit würde sich ein weiterer Sozialprozess in die virtuelle Welt verabschieden.

Baubewilligung als Rechtsakt oder als sozialer Prozess

Die Variante Vorarlberg, wo übrigens sehr viele Gemeinden mit Fachbeiräten arbeiten, was sich in einem herausragenden Niveau architektonischer Qualität äussert, ist anspruchsvoller. Es handelt sich um einen sozialen Prozess, der der Urteilsbildung dient. Ästhetik ist hier eindeutig nicht Resultat eines Reglements, sondern dasjenige eines sozialen Prozesses.

Bild 15Ein sozialer Prozess wurde auch im Fall des eingangs geschilderten Schweine-Tunnels in Gang gesetzt. Es ist aber ganz sicher der schlechtere Ansatz, zuerst eine Verfügung zu erlassen, um sich dann aufgrund des sich manifestierenden Widerstands auf einen Prozess einzulassen. Immerhin fand dieser Vorgang schweizweit Beachtung, wie die Berichterstattung durch das Schweizer Fernsehen zeigt.

Ausblick auf Aspekt 3

Bild 16Dieser Holzpfahl links könnte Anwärter auf einen Landschaftsqualitätsbeitrag sein, den das kantonale Amt für Landwirtschaft entrichtet. Davon handelt Aspekt 3 dieser Reihe. Der Demeterbauer Alfred Schädeli schrieb mir dazu:

«Manchmal eilt die Wirklichkeit unserem Humor voraus! Tatsächlich werden in einigen Kantonen (z.B. Aargau) Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB; hier lohnt es sich wirklich, eine Abkürzung zu verwenden) bezahlt, wenn die Siloballen mit einem Tarnnetz abgedeckt werden. Im Kanton AI reicht schon das ordentliche Stapeln, wobei höchstens drei Lagerstätten pro Hof als LQB-konform gelten.

Bei uns im Kanton Zürich kann man Beiträge abholen, wenn man der Strasse oder dem Veloweg entlang die Weidezäune mit Holzpfählen errichtet [siehe oben] und auf Plastik- und Metallpfähle verzichtet. Zugelassen ist jedes geeignete Holz, auch Vierkantprofile aus ungarischer Akazie.»

Die Potemkinschen Dörfer wurden meines Wissens damals aus russischem Holz gefertigt.

Aspekt 3: Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB)

Vor sehr vielen Jahren phantasierte ich einmal, dass sich vielleicht einmal Menschen entwickeln würden, die Rechtsverhältnisse wahrnehmen könnten – so wie man Farben oder Töne wahrnimmt. Die Evolution steht ja nicht still. Ich dachte zunächst an den öffentlich-rechtlichen Bereich: alles was durch Gesetze und Verordnungen festgelegt oder auch was öffentlich verurkundet ist, also zum Beispiel ein Wegrecht oder ein Naturschutzgebiet. Solche Menschen würden den Weg sehen, der über ein Grundstück führt, und gleichzeitig gewissermassen darüberliegend ein feines Konstrukt als Information, welche Pflicht der Grundstückeigentümer eingegangen ist.

Weshalb erwähne ich das an der Stelle, wo es immer noch um Landschaft geht?

Wenn wir von unserer Freude an der Natur sprechen, dann meinen wir nicht ein Zuckerrüben- oder Maisfeld, auf welchem gleich aussehende Pflanzen in endlosen Reihen und immer exakt gleichen Abständen immense Ebenen bedecken oder Wasserläufe, die sich wie Kanäle mit graden, befestigten Ufern träge dahinziehen. Wir denken eher an Vielfalt und Wildheit, an Abwechslung, an Orte, wo Unwetter zu Zerstörung und Zerfall führen. Oder kurz ausgedrückt: wir meinen das Ursprüngliche. Genauso in Städten und Dörfern. Hier interessieren nicht die Agglo-Überbauungen mit ihrem „Siedlungsbrei“ (Benedikt Loderer) oder die epochenweise immer gleichen Mehrfamilienhäuser, die sich an die eintönigen Stilvorgaben des jeweiligen Jahrzehnts halten. Sondern wir suchen auch hier das Ursprüngliche, den Dorfkern oder die Altstadt mit ihren manchmal jahrhundertealten Gebäuden. Besonders ursprünglich erscheinen uns diese gesuchten Orte in ärmeren Ländern, wo die Ursprünglichkeit angesichts von Merkmalen des Zerfalls besonders pittoresk in Erscheinung tritt.

Bild 20 LatteriaWenn wir in unserem eigenen Land das Ursprüngliche dank Wandertipps in der Tageszeitung oder dank Werbung gefunden haben, dann können wir sicher sein: Die reizvolle Landschaft oder die pittoreske Siedlung verdankt ihre Ursprünglichkeit allein dem Schutz durch irgend ein Gesetz. Doch Schutz allein reicht nicht. Unsere Gesellschaft kann es sich leisten, das Geschützte auch noch etwas aufzumotzen. Dafür verfügen die jeweiligen Fachstellen des Denkmalschutzes, der Naturschutzes usw. über gut ausgestattete Budgets. «Ursprüngliche Ursprünglichkeit» gibt es nicht mehr.

Diese Feststellung braucht uns die Freude an der Ursprünglichkeit mit oder ohne Anführungszeichen nicht zu verderben. Wir sind ja zum Glück nicht Menschen meiner Imagination, die für Rechtsverhältnisse einen Sinn entwickelt haben und für die sich die Unzahl von Schutzvorschriften wie Spinnweben vor die Schönheit des gut erhaltenen Feuchtgebiets, des kaum merklich renaturierten Wasserlaufs oder des perfekt restaurierten Kreuzgangs legen.
Dass die Ämter für Kultur oder die Ämter für Umwelt und Naturschutz nach Kräften für Ursprünglichkeit sorgen, war mir einigermassen geläufig. Dass die Ämter für Landwirtschaft ebenfalls in diesem Facelifting-Wettbewerb mitmischen, ist für mich eine Neuentdeckung, obwohl Bemühungen in dieser Richtung im Nationalrat bereits vor zehn Jahren diskutiert worden sind. Wie die Ideen entstanden sind, wer sich dafür eingesetzt hat, wie die Diskussionen verliefen, werden Insider zu berichten wissen. Dagegen war sicher der Bauernverband. Der Kommissionssprecher beschrieb an der Nationalratssitzung vom 19. September 2012 die Absicht folgendermassen: «Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen soll die Vielfalt der Kulturlandschaften gefördert und dem Verlust der Landschaftsvielfalt entgegengewirkt werden. Es sollen in Zukunft auf regionale Initiative hin qualitative Landschaftsleistungen gezielt unterstützt werden.» Ein Hintergrund solcher Massnahmen – das sollte nicht vergessen werden – war das Verbot traditioneller Landwirtschaftsunterstützung infolge des WTO-Vertrags. Die schweizerische Politik (er)fand als Ausweg die Multifunktionalität der Landwirtschaft. Man spricht von gemeinwirtschaftlichen Leistungen und entrichtet für diesen Auftrag an die Landwirtschaft Beiträge für Kulturlandschaft, Versorgungssicherheit, Biodiversität, Produktionssystem, Ressourceneffizienz und nun eben Landschaftsqualität.
Die Ausgestaltung liegt bei den Kantonen beziehungsweise deren Landwirtschaftsämtern, die dafür ein System aufziehen mussten und zudem 20% an die Kosten zu bezahlen haben. Die im Beitrag zu Aspekt 2 dargestellte Geschichte mit den inkriminierten Unterständen für Schweine lässt die Frage entstehen, wie die verschiedenen Ämter, Amt für Raumentwicklung und Landwirtschaftsamt mit überschneidenden Bereichen und mit unterschiedlichen Lenkungsansätzen umgehen. Während das Landwirtschaftsgesetz mit Anreizen operiert und Beiträge bezahlt, spricht das Amt für Raumentwicklung ein Verbot aus. Die (erheblichen) Kosten der Anpassung hat hier der Landwirt selber zu tragen.
In einem Evaluationsbericht stellt das Bundesamts für Landwirtschaft 2017 u.a. fest:

Bild 19«Bei der Einführung wurde das Programm Landschaftsqualität stark kritisiert. Die Evaluation zeigt nun, dass die Kantone sowie die Landwirte und Landwirtinnen die Massnahme nach drei Jahren der Umsetzung gut akzeptiert haben. … Durchschnittlich drei Viertel aller Betriebe haben sich seit 2014 an Land-schaftsqualitätsprojekten beteiligt. Diese Leistungen werden mit jährlich ca. 142 Mio. CHF honoriert» (was bei der Akzeptanz eine Rolle gespielt haben dürfte).

Bild_21.jpgWie steht es tatsächlich mit der Motivation der Beteiligten (v.a. der Bauern)? Gemeinwirtschaftliche Leistungen, z.B. im Interesse der Biodiversität, gab es ja zuvor schon. So gab es für das Insekten-schonende «Ökoheu» die Auflage, dass dieses erst 15. Juni geschnitten werden darf. Wenn ich mit der Bäuerin des Hofs, wo wir wohnten, über das Ökoheu sprach, hatte ich immer den Eindruck eines «inner-lichen Nasenrümpfens» der zu sagen schien: ein Bürokraten-Ukas, aber man macht es halt, weil es dafür Geld gibt.

Schätzen es wenigstens Radfahrer, Langläufer oder Wanderer, wenn ihren Wegen entlang traditionelle Holzzäune stehen? Vermutlich fällt eher auf, wenn Metall«pfähle» und Kunststoffnetze (v.a. bei Schafweiden) den Weg begleiten. Insgesamt dürften die Massnahmen durchaus den Effekt haben, dass unterschwellig so etwas wie Ursprünglichkeit empfunden wird. Ursprünglichkeit durch Landschaftsqualitätsbeiträge? Sehr weit entfernt vom Konzept der Potemkinschen Dörfer ist das nicht.
Abschliessend eine Aufzählung der ersten sechs von 36 Elementen des Konzepts aus dem Projektbericht des Kantons Appenzell Innerrhoden in der Reihenfolge ihrer Priorisierung: Milchkühe auf Alp; Aufgeräumte Alp (Steine aufgelesen, Steinhaufen); Gepflegte Landschaft (Wiesen, Weiden); Garten bei Bauernhaus, allf. mit Holzlatten eingezäunt; Weidende Tiere; Aufgeräumt/Ordentlich (Unkraut, etc.). Interessant: das Element «Kühe mit Hörnern» figuriert auf dem zweitletzten Platz (von 36). Ob das für die Empfindung von Ursprünglichkeit tatsächlich keine grössere Rolle spielt?

Bild 22Wie es dem eingangs imaginierten Menschen mit der Fähigkeit, Rechtsverhältnisse wahrzunehmen, in dieser Landschaft mit ihren typischen Elementen wohl ginge? Er sähe das traditionellBild 23e Bild und darüber gebreitet wie ein Schleier das, was im «Landschaftsqualitätsprojekt» erdacht und geregelt wird. Das (wiederhergestellte) traditionelle Bild ist wohltuend, aber es macht auch deutlich, dass Landwirtschaft in der Schweiz neben der agrikulturellen immer mehr auch eine ästhetisch-kulturelle Funktion wahrnehmen soll. 

Bild 23 1Detail aus dem 90-seitigen Projekt-Konzep.

 

 

 

 

Bild 25Es ist mir aufgefallen, dass nur «Ergebnisse», nicht aber Prozesse honoriert werden. Dabei macht es für den Landschaftsbetrachter und vor allem -begeher einen erheblichen Unterschied, ob jemand seine kleineren Wiesenstücke mit der Sense oder dem benzingetriebenen Fadenmäher schneidet. Das wäre also der erste Vorschlag: Prämie für Schnitt mit Sense.

 

 

Bild 26Und wenn wir schon bei den Motoren sind: Kettensägen machen einen Höllenlärm. Biber erledigen das annähernd lautlos: Zweiter Prämienvorschlag Holzfällen durch Biber, reduziert auch die Unfallgefahr.

 

 

 

Bild 30Ebenfalls zum Thema Motorisierung: Zurück zum pferdegezogenen Pflug, besser noch ein Ochsengespann.

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Nachdem die Polarisierung von Stadt und Land verkündet worden ist, soll jeder Bauer belohnt werden, der der Stadtbevölkerung ländliche Motive näherbringt, wie hier auf der meist stark befahrenen Bahnhofstrasse in Frauenfeld. Die Autofahrer sollen warten. Aber wie wird der Hirte mit der Bahnlinie weiter unten umgehen?

 

Der LandsBild 29chaftsqualität wird sicher am besten Rechnung getragen, wenn auch für die Fortbewegung auf Motoren verzichtet wird. Dieser Schafhirt auf der Allmend in Frauenfeld macht's vor.

 

 

Bild_24.jpgBei uns werden die Wanderwege mit Kunstharzfarbe auf Bäumen markiert. Es gibt sicher nachhaltigere Methoden – wie zum Beispiel diese hier. Also Feigenkakteen pflanzen, wird LQB-honoriert.

 

 

 

Bild 27Wenn man schon die Siloballen ordentlich aufschichten soll, dann sollte man vielleicht auch das Wild dazu anhalten, sein Losung ordentlich zu deponieren. 

 

Landschaftsqualitätsbeiträge: wir schaffen das! Entweder mit Anreizen der Landwirtschaftsämter oder mit einer Anordnung des Amtes für Raumentwicklung.

(Zer-) Siedlungsfläche und Verdichtung

WohnungsdichteDie immer weiter ausgreifende Be- und Zersiedelung des Landes ist seit Jahren ein Diskussionsthema. Die Rechtspopulisten der SVP sehen den Grund allein in der Einwanderung. (Nach den Nationalrats- und Ständeratswahlen sprach SVP-Parteipräsident Rösti von der Zubetonierung der Landschaft wegen der Einwanderung.) Deshalb muss diese Partei raumplanerisch nichts unternehmen. Es genügt, die Einwanderung zu stoppen. Dann ist alles gut. Im Vergleich dazu wirkt der Hinweis beispielsweise der NZZ geradezu differenziert: die beanspruchten Wohnflächen pro Person würden stetig steigen. (Sie liegen in der Schweiz bei 45 m2 pro Person – in Haushalten mit Migrationshintergrund deutlich tiefer.) Also müssen wir uns wohl alle bei der Nase nehmen («Selbstverantwortung» gehört zu den oft verwendeten Wörtern in dieser Zeitung). Allerdings hat die Zersiedelung nur bedingt mit der Wohnflächenbeanspruchung zu tun. Von primärer Bedeutung ist der Boden- bzw. Flächenverbrauch pro Wohnung oder Person. Und dieser unterscheidet sich selbstverständlich ganz wesentlich in Abhängigkeit vom Gebäudetyp bzw. der Anzahl Wohnungen in einem Gebäude. Ein Wohnhochhaus verbraucht pro Wohnung sehr viel weniger Boden als ein Einfamilienhaus. In der Schweiz gab es 2018 eine knappe Million Einfamilienhäuser und 470'000 Mehrfamilienhäuser. (Hinzuzuzählen sind noch etwa 280'000 Wohngebäude mit Nebennutzung und Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung.) Wenn man nach der verbrauchten Landfläche pro BewohnerIn fragt, fällt die Antwort noch krasser aus, weil Einfamilienhäuser zu einem grossen Teil nur von einer bis zwei Personen bewohnt werden.

Zielacker KanzlerDer verschwenderische Umgang mit Boden hat zu politischen Reaktionen geführt. Einerseits beschränkt das Raumplanungsgesetzt die Möglichkeiten der Einzonung (Umwidmung) neuer Bauflächen. Andererseits wurde «Verdichtung» zur neuen Leitlinie der Siedlungsplanung. Die Auswirkungen sind teilweise krass. Man kann sie so zusammenfassen: Dort, wo die Dichte bereits relativ hoch bzw. der Flächenverbrauch pro Wohnung relativ klein ist, wird verdichtet. Da, wo der Flächenverbrauch hoch ist (Einfamilienhaus- / Villenquartiere) geschieht wenig. Anschaulich wird dies aktuell in meiner unmittelbaren Nachbarschaft. Ablesbar ist die Wohnungsdichte an einem schweizweiten Hektarenrasters des Bundesamts für Statistik. Unterhalb unseres Dreifamilienhauses stehen Wohnblöcke einer Genossenschaftssiedlung aus den 1950er Jahren. Die Zahl der Wohnungen pro Hektare beträgt 39. (Links oben im dunklen = dichter bebauten Feld / obere Fotografie) Oberhalb unseres Hauses beträgt die Wohnungsdichte zwischen weniger als 10 bis 15 Wohnungen pro Hektare. (Untere Hälfte der Darstellung / untere Fotografie) Im kommenden Jahr sollen die Wohnblöcke der Genossenschaftssiedlung abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden – mit etwa 30% mehr Wohnungen. Da, wo die Dichte klein ist, wird zwar ab und zu auch gebaut, aber am ehesten im Sinne von Wohnflächenerweiterungen (Wintergärten u.ä.m).

Diese Entwicklung hat verschiedene Gründe. Einerseits lassen die Bauzonen Verdichtungen in Einfamilienhaus-Quartieren gar nicht zu – und wo die Möglichkeit allenfalls doch besteht, scheitern Veränderungen am breit gestreuten Eigentum. Wo auf grösseren Flächen bereits Mehrfamilienhäuser stehen, ist der Entscheidungs- und Planungsprozess viel einfacher. Das bedeutet aber, dass eine immer grössere Anzahl Menschen in immer dichter bebauten Wohngebieten lebt, während sich die viel grösseren Einfamilienhaus-Flächen nur wenig verändern – eine Polarisierung, wie sie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft zu beobachten ist.

 

Aspekt 5: Bodenkonsum und Verdichtung

Vor kurzem brachte Radio SRF eine Sendung zur Knappheit des Wohnungsangebots. Wieder einmal wurde auf den steigenden Wohnflächenbedarf fokussiert. Die Leser-Kommentare zur Sendung machten ausschliesslich die Zuwanderung zur Verursacherin aller Probleme. Ablenkungsmanöver gelungen. Nicht der Wohnflächen- sondern der Bodenflächenkonsum ist die ausschlaggebende Grösse. Am Beispiel illustriert: Nicht die Penthousewohnung zu 200 m2 auf einem Hochhaus, sondern das freistehende Einfamilienhaus führt zur Zersiedelung. Etwa gleichzeitig berichtete die NZZ von einer UBS-Studie, die zeigt, wie Private von öffentlichen Investitionen profitieren können. Der Titel: «Wenn sich die Pendlerzeit verkürzt, steigt der Wert der Liegenschaften. Wer in Immobilien investieren will, tut gut daran, neue Infrastrukturvorhaben zu berücksichtigen». Das ist die vornehmere Version des oft zitierten Spruchs von der Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste (beziehungsweise in diesem Fall der Investitionen): Wer von der Investitionen der Allgemeinheit profitieren will, soll in Immobilien investieren.

Bild 68Das Bild aus einer Zeitung lässt das Problem des Flächenkonsums schnell sichtbar werden: Am oberen Rand des Bildes ein paar Mehrfamilienhäuser mit schätzungsweise 50 Wohnungen. Darunter auf viel grösserer Fläche Ein- und Zweifamilienhäuser mit grosszügig geschätzten 40 Wohnungen.

Bild 61 4SiedlungsflächeDie Siedlungsfläche nahm gemäss Arealstatistik von 1985 bis 2009 um 23 Prozent zu. Dabei beanspruchte der Bau von Ein- und Zweifamilien-häusern mitsamt ihrem Umschwung am meisten Platz: Während derselben Zeit wuchs die Bevölkerung um 17.5 Prozent und vergrösserte sich die für Wohnbauten benötigte Fläche um 44.1 Prozent. Die beanspruchte Wohnfläche nahm damit zweieinhalb Mal so schnell zu wie die Bevölkerung. Das Bedürfnis nach grösseren Wohnungen, der Trend zu kleineren Haushalten und die erhöhte Mobilität mit Wunsch nach mehr Parkplätzen sowie Strassen führten zu einem starken Wachstum des Bodenverbrauchs. (Quelle: Netzwerkraumplanung.ch)

Die Folgerung ist klar: der Bodenkonsum der Wohnform von etwa der Hälfte der Schweizer ist äusserst luxuriös, um nicht zu sagen parasitär. Kommt dazu, dass ein Grossteil dieser Häuser nur von einer oder zwei Personen bewohnt ist.

Ende 2017 wurden in der Schweiz 1,7 Mio. Gebäude mit Wohnnutzung sowie 4,5 Mio. Wohnungen gezählt. Über die Hälfte der Gebäude waren Einfamilienhäuser, und in 46% dieser Gebäude lebten nur eine oder zwei Personen. Eine Wohnung war durchschnittlich 99 m2 gross und verfügte über 3,8 Zimmer.

Und für diejenigen, welche alle Probleme bei der Einwanderung sehen, noch folgende Anmerkung:
Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in ausländischen Haushalten mit mehr als einer Person lag bei 31 m2. In Haushalten, deren Mitglieder alle Schweizer sind, betrug die Fläche pro Person 44 m2. (Lignum 6.11.2018). Die Expats ausgenommen, dürfte sich die grosse Mehrheit der Ausländer in Mehrfamilienhäusern mit entsprechend kleinerem Bodenkonsum niedergelassen haben.

Die Folgerung aus dem exzessiven Flächenverbrauch:
Es muss verdichtet werden. Hier herrscht weitgehend Konsens. Allerdings gibt es meines Erachtens die Tendenz, dass da verdichtet wird, wo die Bebauung ohnehin schon relativ dicht ist.

Was heisst dicht?

Angaben dazu liefert ein Instrument des Bundesamts für Statistik, das ein Netz von einer Hektar (= 100x100 Meter) über besiedelte Gebiete legt und die Anzahl Wohnungen pro Quadrat zählt. Als sehr dicht kann man Gebiete mit über 200 Wohnungen pro Hektar bezeichnen (z.B. in Zürich Wipkingen, keine Hochhäuser!)

Bild 66Bild 67Wo etwa liegt das «untere Ende» der Dichte? Ich habe zur Beantwortung der Frage die Grafik des Bundesamts für Statistik aus meiner Nachbarschaft, dem «Kanzler» ausgewählt, ein Quartier, das in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts entstanden ist (Bild links). Hier wurde sehr grosszügig mit dem Umschwung umgegangen. Je dunkler der Bereich, desto höher die Dichte. Sieben Wohnungen pro Hektar sind sehr wenig. Oben links, versehen mit der Zahl 39 sind die Mehrfamilienhäuser des Bildes rechts zu sehen.

Dieses zeigt Mehrfamilienhäuser einer Wohnbaugenossenschaft aus den 1950er Jahren in Frauenfeld. Sie erreichen etwa 40 Wohnungen pro Hektar. Sie sollen abgerissen und verdichtet neu gebaut werden.

Bild 65Doch auch im Hüsli-Quartier wird verdichtet. Wo diese drei Häuser stehen, stand zuvor ein einziges. Doch mit dieser Bauweise werden 15 Wohnungen pro Hektar wohl kaum überschritten.

Die Paradoxie des Wohnungsbaus: die höchste Dichte in Frauenfeld dürfte mit gegen 100 Wohnungen pro Hektar zwischen den beiden Hauptverkehrsachsen Bahnhofstrasse und Zürcherstrasse erreicht werden. Lärm gehört zwar zu den Ursachen von Volkskrankheiten (Herz, Kreislauf u.a.m.) Das hat aber keine Auswirkung auf den Wohnungsbau. Hier dominiert der Gesichtspunkt der Rendite auf dem investierten Kapital.

Bild 64 UsterWeniger lärmexponiert ist eine Wohnüberbauung im Zentrum von Uster, nahe beim Bahnhof. Ist das die Alternative? (Uster ist grösser als Frauenfeld, aber gleichfalls eine Kleinstadt. Dieser Wohnungsbau, der auf Zürich-Pendler abzielt, wirkt allerdings überhaupt nicht kleinstädtisch.)

Kann / darf man die Entwicklung ganz allein den Haus- bzw. Grundstückeigentümern überlassen? Im Bereich Wirtschaft kennt man die Institution der Standortförderung. Es wäre wohl gut, wenn die Städte auch eine aktive Funktion der Siedlungsentwicklung installieren würden, um zu erreichen, dass der Mietwohnungsbau nicht an die Standorte mit den schlechtesten Umgebungsqualitäten verwiesen wird.

Grossmassstäbliche Zersiedelung

Früher hatten strategische Überlegungen (z.B. Lage der Stadt Bern geschützt in der Aareschleife) und die wirtschaftliche Dynamik (Ressourcen, Verkehrswege) gewissermassen von selbst raumplanerisch gewirkt. Die geringe Mobilität bis Mitte des 19. Jahrhunderts sorgte dafür, dass Arbeits- und Wohnort nicht zu sehr auseinandergerieten.

Bild 63 MFzAb Mitte des 19. Jahrhunderts (Eisenbahnbau) änderte dies.
Ab den 1920er Jahren nach dem Motorfahrzeugbestand deutlich zu
1920 ca 20'000 Mfz, davon fast die Hälfte Motorfahrräder
1930 über 6x mehr Mfz. – 1950 12x mehr.
Ab etwa 1960 wurden die Autobahnen wichtig. Bestand 860'000 Mfz – 1970 doppelt so viele – 2020 über 6.5 Mio Mfz.

Bild 62 PendlerWährend noch 1990 über 40% ihren Arbeitsplatz innerhalb der Wohngemeinde hatten, waren es 2019 weniger als 30%.

Die grossen Pendlerbewegungen haben neben den problematischen Folgen der Zersiedelung auch problematische soziale Folgen. Während von Immigranten Integration gefordert wird und Einbürgerungswillige unzählige Details der Wohngemeinde kennen müssen, stellt eine Gemeinderätin einer Thurtaler Gemeinde fest:

«Es gibt die Alteingesessenen, welche die zahlreichen Angebote vermissen [Einkaufsmöglichkeiten im Dorf, gestorbenes Vereinswesen] und die vielen Neuzuzüger, die sich gegen aussen orientieren. Sie wohnen nur hier – das wichtigste für sie ist der Autobahnanschluss, nicht das Dorfleben.»

Während das Motorfahrzeug die Besiedelung in die Fläche ausdehnte, leistete dies die Eisenbahn, konkreter: das S-Bahnsystem, entlang der bestehenden Eisenbahn-Verkehrsachsen. Raumplanerische Überlegungen spielten beim Eisenbahn-Ausbau (insbes. S-Bahn-Netze) keine Rolle.

Nicht nur Auto und Bahn leisten ihren fatalen Beitrag zum Wachstum der Besiedelung in die Fläche hinaus, sondern auch das Internet, konkreter: Die Immobilienplattformen.

Darauf kam ich, als ich einen Bekannten, einen Zürcher, fragte, wie er dazu gekommen sei, nach Gachnang zu ziehen. (Gachnang liegt an der Westgrenze des Kantons Thurgau) Das sei der einzige Ort gewesen, wo er einen bezahlbaren Bauplatz gefunden habe.  

Bei solchen Selektionskriterien muss man sich nicht wundern, wenn die neuen Einwohner keine Beziehung zum Dorf entwickeln.

Zu guter letzt

Die Thurgauer Zeitung publizierte kürzlich einen Artikel, der als Plädoyer für die Öffentlichkeit der Seeufer gelesen werden kann. 2/3 der an den See grenzenden Grundstücke sind in Privatbesitz. (Das betrifft die Schweiz. In Vortarlberg gibt es kein privates Grundstückeigentum am See.) Es wurde daran erinnert, dass 1920 ein politischer Vorstoss zur Verbesserung des Zugangs zu den Seeufern unternommen wurde, «denn das liege im hohen Interesse der öffentlichen Wohlfahrt» (!). 2019 machte die Justizdirektorin «ihrem Unmut auf Facebook Luft, nachdem sie über eine Stunde entlang des Untersees spazierte, ohne das Ufer beziehungsweise das Wasser erreichen zu können.» Mit einem Leserbrief wollte ich diese Publikation beziehungsweise die Justizdirektorin unterstützen: Mit diesem will ich diese kleine Serie abschliessen:

Jeder Akt des Konsumierens ist vom Egoismus getrieben, ob man nun ein Brot, ein Buch, einen SUV oder ein Grundstück erwirbt. Man eignet sich selber eine Ware an und schliesst andere von der Nutzung aus. Konsum-Egoismus ist legitim, er dient dem Überleben. Im Unterschied zu Brot, Buch und SUV, die in Stückzahlen von Tausenden oder Hunderttausenden hergestellt werden, ist kein Grundstück vom Menschen hergestellt noch lässt es sich multiplizieren. (Deshalb dürften Grundstücke auch nicht als Waren gehandelt werden.) Jedes einzelne Grundstück ist ein Unikat. Eine besondere Eigenschaft haben Grundstücke an Gewässern: Gewässer gehören der Allgemeinheit. Deren Schönheit zu geniessen, wollen Seeanstösser allerdings ausschliesslich für sich beanspruchen. Die Rigidität, mit der die sogenannte Eigentumsgarantie beansprucht wird, ist eine Aufforderung an Kanton und Kommunen, ebenso rigide das Eigentum See zu beanspruchen, zum Beispiel für Fussgängerstege vor Ufern. Immer wieder (zum Beispiel in Steckborn von der Stadt zur Halbinsel Feldbach) weichen Kommunen bei solchen Projekten aufgrund von Drohungen von Seeanstössern zurück.

 

Verdichtung im Einfamilienhaus-Quartier

Wie könnte es zu einer allmählichen Verdichtung auch in bestehenden oder neuen «Einfamilienhausquartieren» kommen? Man kann dem Stadtwanderer Benedikt Loderer durchaus zustimmen, wenn er findet, es könne nicht darum gehen,20110516 2420 solche teilweise über lange Zeiträume gewachsene Quartiere rigoros mit Mehrfa-milienhäusern verdichtet zu überbauen. (Stadtwanderung in Frauenfeld, organisiert von der Kleinpartei CH und in Lenzburg, organisiert von der CoOpera Arbeitsgemeinschaft).

An einer Tagung der CoOpera Arbeitsgemeinschaft berichtete der Professor für Architektur an der Fachhochschule Luzern, Peter Schwehr, über ein Projekt im Auftrag einer Innerschweizer Gemeinde. Es ging hier nicht nur allein um Verdichtung in einem Quartier mit 100-jährigen Einfamilienhäusern und Villen mit grossem Umschwung, sondern auch um die Frage des Wohnens im Alter. Häufig wohnen gerade in solchen Quartieren einzelne alte Menschen in viel zu grossen Häusern, während Familien mit Kindern adäquater Wohnraum fehlt. Der Vorschlag bestand darin, in die grossen Gärten kleine Wohneinheiten zu setzen. (Ein Beispiel könnte das Smallhouse von bauart sein.) In diese kleine Wohneinheiten können die älteren Menschen einziehen. Sie müssen damit ihr Lebensumfeld nicht verlassen. Im besten Fall entsteht eine nützliche Mehrgenerationenbeziehung zwischen den jüngeren Bewohnern des grossen Wohnhauses und den bisherigen Bewohnern / Eigentümern. Da solche Entwicklungen «unorthodox» sind und wenige Vorbilder bestehen, muss die Ge-meinde in einem solchen Prozess eine aktive Moderationsrolle spielen.

Bessere Möglichkeiten bestehen grundsätzlich bei neu zu bebauenden Flächen. Traditionell wird eingezont, die Parzellen werden einzeln an Bauherren verkauft – es entsteht der übliche Siedlungsbrei mit einer Dichte von 5 – 20 Wohnungen pro Hektar. Die besten Möglichkeiten bestehen dann, wenn die Gemein de die gesamte Fläche kauft und Auflagen für die Bebauung macht. Vorbild könnten Baugruppen sein, wie sie in grossen Städten wie Berlin entstanden sind. Dort geht es allerdings nicht um Bebauungen in der Horizontale, sondern in der Vertikale – beispielsweise, wenn eine noch vom Krieg stammende Baulücke genutzt werden soll. Eine Gemeinschaft entsteht, weil der Bau eines grösseren Hauses jenseits der Möglichkeiten mittelständischer Bauherren liegt. Nach Erstellen des Hauses werden die einzelnen Einheiten im Stockwerkeigentum an die Mitglieder der Gemeinschaft abgegeben.

Dieses Muster wäre auf die Überbauung von noch freien Flächen übertragbar. Die Bauherrschaft liegt nicht bei vielen Einzelnen, sondern bei der Gruppe (die sich z.B. zu einer Genossenschaft oder zu einem Verein zusammenschliesst).Auflage der Gemeinde müsste eine Mindestnutzung (z.B. >30 Wohnungen / Hektar) sein sowie die Gewährleistung einer Gesamtplanung. Damit soll eine der traditionellen Schwächen von Einfamilienhaus-Quartieren vermieden werden, die darin besteht, dass die Grenzabstände minimiert werden, d.h. zwischen den Häusern kaum nutzbare Streifen entstehen, während im ganzen Quartier keine eigentliche Freifläche (Kinderspielplatz usw.) bestehen bleibt. Mit der Gesamtplanung wäre auch zu erreichen, dass das Quartier verkehrsfrei bleibt.

Die Vorgehensweise der Gesamtplanung ist keineswegs utopisch. Sie wird ohnehin überall da gewählt, wo eine Immobiliengesellschaft oder eine Genossenschaft grösserflächig baut. Politische Schwierigkeiten gibt es allenfalls da, wo die Verunmöglichung des Einfamilienhausbaus ohne Einbettung in einen grösseren Rahmen als Gefahr für unsere «Freie Gesellschaft» schlechthin gesehen wird.

Bild: von einer Baugruppe erstelltes Haus in Berlin (Holzkonstruktion)

il cumün - oder: Aspekte der Siedlungsentwicklung

20150710 DSC 2404Blühen die Dörfer auf oder sterben sie aus? Diese auf Entwicklungen in Bergregionen gemünzte Frage der im Engadin erscheinenden Zeitschrift „piz" stellt sich auch in städtischen Bereichen. Die Frage ist, welches die Bedingungen für Blühen und Sterben sind. Vier Aspekte, die die Entwicklungen massgeblich beeinflussen, sind auszumachen.

Es sind die Aspekte 1. Kapitaldruck, 2. Bodeneigentum, 3. Öffentlichkeit und Verantwortung, 4. Kultur.
1. Dass Kapital- bzw. Renditedruck ein dominanter Faktor ist, für jedem offensichtlich, der die städtebaulichen Auswüchse im Einzugsbereich der Agglomerationen beobachtet. Randregionen sind viel weniger unter Druck und somit – unter diesem Aspekt – privilegiert.
2. Das Bodenrecht ist zwar in der Bundesverfassung verankert. Zu den interessantesten Siedlungsentwicklungen gehören heute allerdings diejenigen, die dem Autismus privaten Grundeigentums entzogen und Baurecht zur Grundlage haben (z.B. genossenschaftlicher Wohnungsbau in der Stadt Zürich).
3. Die Abwesenheit von Kapitaldruck als Entwicklungstreiber ist vielleicht eine notwendige, aber noch längst keine hinreichende Bedingung für gute Siedlungsentwicklungen. Meist gibt privates (zivilgesellschaftliches) Engagement für die öffentliche Sache der Dorf-, Quartier- oder Siedlungsentwicklung den Ausschlag. Ein hervorragendes Beispiel derartiger Initiative lässt sich in Valendas (Surselva / Safiental) beobachten. In ganz anderer Art tritt sie in der Zusammenarbeit von Wohnbaugenossenschaften und Architekten zur Entwicklung des Hunziker Areals in Zürich in Erscheinung.
4. Jede Entwicklung braucht einen Boden, den ich hier als Kultur bezeichne. Die Entwicklung der hervorragenden Holzbauarchitektur im Bregenzerwald ist nur auf dieser Grundlage zu verstehen.
Der ganze Aufsatz (8 Seiten) kann als PDF geöffnet und heruntergeladen werden.